Die Stadt Hildesheim ist aufgrund der EU-Richtlinie 2002/49/EG verpflichtet, Lärmkarten zu erstellen und Lärmaktionspläne zu erarbeiten. Sinn der sogenannten „EU-Umgebungslärmrichtlinie“ ist es, „schädliche Lärmbelästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ Daher wurden Untersuchungen zur bestehenden Lärmsituation angestellt, um geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verbesserung der Lebensqualität zu entwickeln
Michael Veenhuis | |
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