22. Februar 2013

Wer möchte als Schöffe Verantwortung übernehmen?
Wer möchte als Schöffe Verantwortung übernehmen?
Die Stadt Hildesheim sucht für die nächste Schöffenwahl mindestens 185 Bewerberinnen und Bewerber für den Amtsgerichtsbezirk Hildesheim. Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, am Stichtag 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre, gesundheitlich geeignet und nicht in Vermögensverfall geraten ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Hildesheim hat, kann sich bewerben.
Alle fünf Jahre werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter an den Fachgerichten, Straf- und Jugendgerichten gewählt, in diesem Jahr für die Amtsperiode 2014 bis 2018. Neben formalen Kriterien sollen die Bewerberinnen und Bewerber bestimmte persönliche Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig sind, um über andere Menschen qualifiziert urteilen zu können. Hierzu gehören Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsreife, geistige Beweglichkeit und großes Verantwortungsbewusstsein.
Wer als Schöffe Verantwortung übernehmen möchte, sollte sich bis Ende April bewerben. Hierzu ist eine „Erklärung zur Übernahme des Schöffenamtes“ abzugeben. Den entsprechenden Vordruck kann man unter www.hildesheim.de/schoeffenwahl downloaden oder sich vom Bereich Statistik und Wahlen der Stadt Hildesheim zuschicken lassen. Die Bewerbung allein bedeutet jedoch noch nicht, dass die Bewerberin oder der Bewerber auch tatsächlich für das Schöffenamt berufen wird. Die abschließende Entscheidung hierüber trifft der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht unter Vorsitz einer Amtsrichterin bzw. eines Amtsrichters.
Nähere Informationen zum Schöffenamt und zu den Bewerbungsvoraussetzungen sind unter Telefon 05121 301-2774 oder unter www.hildesheim.de/schoeffenwahl erhältlich.
Wer als Schöffe Verantwortung übernehmen möchte, sollte sich bis Ende April bewerben. Hierzu ist eine „Erklärung zur Übernahme des Schöffenamtes“ abzugeben. Den entsprechenden Vordruck kann man unter www.hildesheim.de/schoeffenwahl downloaden oder sich vom Bereich Statistik und Wahlen der Stadt Hildesheim zuschicken lassen. Die Bewerbung allein bedeutet jedoch noch nicht, dass die Bewerberin oder der Bewerber auch tatsächlich für das Schöffenamt berufen wird. Die abschließende Entscheidung hierüber trifft der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht unter Vorsitz einer Amtsrichterin bzw. eines Amtsrichters.
Nähere Informationen zum Schöffenamt und zu den Bewerbungsvoraussetzungen sind unter Telefon 05121 301-2774 oder unter www.hildesheim.de/schoeffenwahl erhältlich.
Erstellt am 22.02.2013 von der Internetredaktion

