Übergang Schule-Beruf
Die Jugendsozialarbeit ist eine Leistung der Jugendhilfe nach § 13 des Sozialgesetzbuches VIII. Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
Um jungen Menschen eine individuelle und passgenaue berufliche Perspektive zu bieten und sie nachhaltig in die Lage zu versetzten, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln sicherzustellen, bietet die Stadt Hildesheim umfangreiche und differenzierte Angebote zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung junger Menschen an:
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Flyer Jugendsozialarbeit |




