Zugangseröffnung
Hinweis zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation
Die Stadt Hildesheim bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrengesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.
Die Stadt Hildesheim hat diesen Zugang nach Maßgabe den folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet:
Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist die E-Mail-Adresse anfrage@stadt-hildesheim.de eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.
Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
Verwenden Sie abweichende Formate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten sie, dass die Liste regelmäßig aktualisiert wird.
Die Stadt Hildesheim kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.
Aus technischen und organisatorischen Gründen kann die Stadt Hildesheim zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.
Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Ausschließlich im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie eröffnet die Stadt Hildesheim über das Internetportal www.dienstleisterportal.niedersachsen.de die verschlüsselte Kommunikation und die elektronische Signatur.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Hildesheim und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.
Die Stadt Hildesheim bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrengesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.
Die Stadt Hildesheim hat diesen Zugang nach Maßgabe den folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet:
E-Mail-Adressen
Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist die E-Mail-Adresse anfrage@stadt-hildesheim.de eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Dateiformate
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.
Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
- Adobe Acrobat bis Version 10.x (.pdf)
- Rich Text Format (.rtf)
- Microsoft Word bis Version 2007 (.doc, .docx)
- Microsoft Excel bis Version 2007 (.xls, .xlsx)
Verschlüsselung
Die Stadt Hildesheim kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.
Signatur
Aus technischen und organisatorischen Gründen kann die Stadt Hildesheim zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.
Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Kommunikation im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Ausschließlich im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie eröffnet die Stadt Hildesheim über das Internetportal www.dienstleisterportal.niedersachsen.de die verschlüsselte Kommunikation und die elektronische Signatur.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Hildesheim und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.


