Untere Abfallbehörde, Überwachung Kleinfeuerungsanlagen
Luftreinhalteplan
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Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Hildesheim
Die Aufstellung eines Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Hildesheim wurde erforderlich, weil von der EU-Luftqualitätsrichtlinie vorgegebene Grenzwerte überschritten wurden. Ziel der EU-Richtlinie ist es, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu vermeiden beziehungsweise zu verringern. Entsprechend wurden neue Grenzwerte insbesondere für Feinstaub und Stickstoffoxide festgelegt.
Für Feinstaub sind diese seit dem 1. Januar 2005 verbindlich. Das bedeutet, dass im Jahresmittel nicht mehr als 40 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft auftreten dürfen und der zulässige Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf.
Um neben der punktuellen Messung des LÜN (Lufthygienisches Überwachungssystem Niedersachsen) in der Schuhstraße auch Aussagen über das restliche Stadtgebiet treffen zu können, ist von der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung und Gefahrstoffe (ZUS LG) des Gewerbeaufsichtsamtes (GAA) Hildesheim eine flächendeckende Modellrechnung zu den genannten Luftschadstoffen durchgeführt worden. Der Bericht liegt vor und kann über das Internet aufgerufen werden.
Mittels dieser gewonnenen Informationen wurde der Luftreinhalteplan Hildesheim als Handlungsempfehlung, um schädlichen Lufteinwirkungen im Stadtgebiet Hildesheim entgegenzuwirken, mit Unterstützung eines Ing.-Büros aus dem Bereich Verkehrsplanung erstellt.
Der Plan wurde in der Ratssitzung vom 15.12.2008 durch den Rat der Stadt Hildesheim beschlossen.
Modellgestützte Abschätzung von Luftschadstoffkonzentrationen
Steigerung der Luftqualität
Die Aufstellung eines Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Hildesheim wurde erforderlich, weil von der EU-Luftqualitätsrichtlinie vorgegebene Grenzwerte überschritten wurden. Ziel der EU-Richtlinie ist es, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu vermeiden beziehungsweise zu verringern. Entsprechend wurden neue Grenzwerte insbesondere für Feinstaub und Stickstoffoxide festgelegt.
Für Feinstaub sind diese seit dem 1. Januar 2005 verbindlich. Das bedeutet, dass im Jahresmittel nicht mehr als 40 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft auftreten dürfen und der zulässige Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf.
Um neben der punktuellen Messung des LÜN (Lufthygienisches Überwachungssystem Niedersachsen) in der Schuhstraße auch Aussagen über das restliche Stadtgebiet treffen zu können, ist von der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung und Gefahrstoffe (ZUS LG) des Gewerbeaufsichtsamtes (GAA) Hildesheim eine flächendeckende Modellrechnung zu den genannten Luftschadstoffen durchgeführt worden. Der Bericht liegt vor und kann über das Internet aufgerufen werden.
Mittels dieser gewonnenen Informationen wurde der Luftreinhalteplan Hildesheim als Handlungsempfehlung, um schädlichen Lufteinwirkungen im Stadtgebiet Hildesheim entgegenzuwirken, mit Unterstützung eines Ing.-Büros aus dem Bereich Verkehrsplanung erstellt.
Der Plan wurde in der Ratssitzung vom 15.12.2008 durch den Rat der Stadt Hildesheim beschlossen.
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Luftreinhalteplan |
Modellgestützte Abschätzung von Luftschadstoffkonzentrationen
Steigerung der Luftqualität
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