Nutzung städtischer Sporthallen
Die neue Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 enthält an verschiedenen Stellen Regelungen mit Bezug zur Sportausübung.
In städtischen Sporthallen ist demgemäß außerschulischer Sport grundsätzlich bis 30. November untersagt, Individualsport wie zum Beispiel Leichtathletik oder Tischtennis aber unter Einhaltung der strengen Vorgaben erlaubt.
Weitere Informationen dazu finden sich hier:
Für Fragen zum Thema steht bei der Stadt Hildesheim Nils Even (Vergabe von Sporteinrichtungen und sonstigen Räumlichkeiten, u. allgem. Sportangelegenheiten) unter Telefon 05121 301-4530 bzw. n.even@stadt-hildesheim.de zur Verfügung.