Eiszapfen und Dachlawinen entfernen!
Bereits jetzt ist die Bildung von Eiszapfen an Gebäuden festzustellen, die eine nicht unerhebliche Gefahr im öffentlichen Raum darstellen.
Das für die nächsten Tagen angesagte Wetter mit Sonne und frostigen Temperaturen wird die Bildung von Eiszapfen und ggfs. sog. Dachlawinen noch vergrößern.
Hauseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, Eiszapfen und Dachlawinen im Bereich von öffentlichen Straßen unverzüglich zu entfernen, anderenfalls könnten auch Schadensersatzansprüche auf sie zukommen.