Erstattung von Kita-Entgelten
Der Rat der Stadt Hildesheim hat am 8. Februar die Aussetzung der Verpflichtung der Zahlung von Betreuungsentgelten in Kindertagesstätten ab dem 11. Januar bis zur Aufnahme des Regelbetriebs beschlossen.
Ausgenommen davon sind Eltern, die eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch genommen haben. Die Erstattung der Entgelte erfolgt - vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht - erst nach Aufnahme des Regelbetriebs.