Existenzsicherungsfonds: Mittel für lokale Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft
Am 4. März haben sich Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer und die Spitzen der Stadtratsfraktionen auf einen gemeinsamen Vorschlag für die Verwendung der noch vorhandenen Mittel aus dem Existenzsicherungsfonds verständigt.

„Die Situation insbesondere des Einzelhandels, der Gastronomie und der Kultur ist durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie dramatisch. Die pandemiebedingten Einschränkungen lassen viele Betriebe um ihre Existenz fürchten. Es drohen Insolvenzen und weitere Leerstände. Dementsprechend muss gemeinsam alles unternommen werden, um auch in Zukunft eine lebendige Innenstadt und eine intakte Geschäftswelt zu haben und diese resilienter zu gestalten“, erklärt Dr. Meyer. „Daher bin ich überaus froh, gemeinsam mit den im Rat vertretenen Fraktionen nun ein Gesamtpaket zur Wiederbelebung des wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Stadtlebens auf den Weg bringen zu können.“
Der Rat der Stadt Hildesheim hatte bereits 2020 einen Sonderfonds zur Stärkung der heimischen Wirtschaft in Höhe von insgesamt 2 Mio. € zur Verfügung gestellt. Aus diesem Topf wurden im Rahmen des Existenzsicherungsfonds bisher insgesamt 978.000 € an hiesige Unternehmen, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie für Sportvereine ausgezahlt, sodass noch gut 1 Mio. € zur Verfügung stehen. Diese sollen vorbehaltlich des erforderlichen Ratsbeschlusses dazu, der am 15. März folgen soll, und der Zustimmung der Kommunalaufsicht wie folgt eingesetzt werden:
Gutschein
In Anlehnung an das Gutscheinsystem aus Bocholt wird der Hildesheim Gutschein mit seinem bereits bestehenden System zur Unterstützung der örtlichen Gewerbetreibenden eingesetzt. Es wird eine limitierte Sonderedition des Gutscheins, die als Wert 15 + 5 € aufgedruckt hat und mit einem Enddatum zum 31.10.2021 versehen ist, aufgelegt. Bis zu diesem Enddatum kann dieser Gutschein, der einen Verkaufspreis von 15 € hat, mit einem Wert von 20 € eingelöst werden. Nach diesem Datum kann er nur noch mit seinem Basiswert eingelöst werden. Der Stadt wird das Delta von Hildesheim Marketing in Rechnung gestellt, dass bei Nutzung des Zusatzbetrags von 5 € entsteht. Für den Druck der Sonderedition entstehen der Stadt Kosten. Die sonstige Abwicklung ist im bestehenden System bei Hildesheim Marketing möglich. Die Handeltreibenden übernehmen dabei – wie bisher auch – eine Gebühr i. H. v. vier Prozent.
Mit dieser Gutschein-Aktion findet eine nachhaltige Werbung für den Hildesheim‐Gutschein statt, die auch über die Sonderaktion hinausgeht und somit auch in Zukunft zu dessen Nutzung und somit zum Verbleib von Geldern in der Region führen kann. Außerdem entsteht mit diesem System eine garantierte Hebelwirkung. Kundinnen und Kunden setzen in jedem Fall auch eigenes Kapital ein. Ein reines Einlösen der Gutscheine ohne weiteren Umsatz ist nicht möglich.
Budget: 410.000 €
(für Anteil am Gutschein 400.000 € und Overhead-Kosten ca. 10.000 €)
Gutschein für Kinder als besondere Opfer der Corona-Krise
Kinder leiden in besonderer Weise unter den Folgen der Corona-Pandemie. Daher erhalten alle Kinder im Alter von 0 – 13 Jahren einen Hildesheim Gutschein in Höhe von 10 €. Familien mit Kindern haben häufig einen geringeren finanziellen Spielraum. Außerdem sind sie durch Schul- und Kitaschließungen zuletzt sehr hohen Belastungen ausgesetzt gewesen. Daher sollen sie mit dem Stadt-Geld in besonderem Maße unterstützt werden.
Budget: 140.000 €
Starthilfe/Unterstützung für Unternehmen
Unternehmen mit max. 250 Mitarbeiter/-innen wird auf Antrag maximal eine Starthilfe in Höhe von bis zu 1.500 € gewährt. Im Antrag ist zu begründen, warum, wofür und in welcher Höhe das Geld als Re-Start-Hilfe (zur Wiedereröffnung) benötigt wird. Der Geschäftsbetrieb muss im Stadtgebiet von Hildesheim liegen und das Geschäft muss vom Lockdown betroffen sein bzw. gewesen sein. Eine Empfehlung des Quartierssprechers bzw. der Freundlichen Hildesheimer wird benötigt. Die Prüfung und Entscheidung erfolgt durch die Stadt (nur Plausibilitätsprüfung). Eine entsprechende Richtlinie wird kurzfristig erstellt.
Budget: 120.000 €
Kultur-Konzept „Kunst findet Stadt – Stadt findet Kunst“ (Arbeitstitel)
Konzeptidee: An zwei Nachmittagen in der Woche (Zeitraum Mai-Juli) finden künstlerische Aktionen (ca. 80-100 Einzelacts) an verschiedenen Orten der Innenstadt (öffentlicher Raum) zu festen Zeiten statt. Bei den Aktionsorten handelt es sich um ca. zehn verschiedene fixe Orte, die aber nicht bekannt gegeben werden. Bei ansprechenden ortsspezifischen Ideen von KünstlerInnen, kann hiervon auch abgewichen werden. Ebenso sind natürlich Walking Acts möglich.
Die Orte werden auftrittstauglich vorbereitet – z. B. einfacher Stromanschluss. Die Orte sind einerseits offensichtlich oder auch „um die Ecke“ und etwas versteckt, jedoch in der Innenstadt. Bei allen Aufführungen handelt es sich um Streetperformances – die KünstlerInnen sind autark mit ihren Auftritten – kleine Technik wird selbst mitgebracht. Künstlerische Disziplinen sind z.B. Musik, Tanz, Theater, Performance, Lesung oder Streetart. Die KünstlerInnen sind professionell tätig und erhalten eine festgelegte Gage. Konzept, Planung und Durchführung liegen bei Hildesheim Marketing.
Budget: 75.000 € (für Gage/Organisation und Bewerbung durch Hildesheim Marketing)
Sport / Vereine / Kinder- und Jugendliche – Pop-Up-Spielplatz
Zur Belebung der Innenstadt wird in den Sommermonaten in der Innenstadt ein Pop-Up-Spielplatz eingerichtet. Ein Motto könnte lauten „Hildesheim bleibt fit“. Inhalte der Aktionen sollen es ermöglichen, dass ganz unterschiedliche Organisationen (z. B. auch die städt. Jugendhäuser) und heimische Sportvereine an einzelnen Veranstaltungen beteiligt werden können und die Angebote ggf. betreuen. Ziel ist es auch, Nachwuchswerbung für die Sportvereine zu ermöglichen (wie z. B. bei der Sportmeile vor einigen Jahren oder angelehnt an die Sportarten beim Olympiacamp).
Ergänzt könnte dieses Projekt durch weitere Sportangebote in der Innenstadt sowie Angebote für Kinder und Jugendliche werden. Zum Beispiel: Aufstellung Menschenkicker, Soccer Court, Anlage Schussgeschwindigkeiten, temporär Basketballkörbe usw. sowie Bastelangebote und/oder handwerkliche Angebote.
Budget: 50.000 €
Reduzierung des Gewerbeleerstandes – Mietunterstützung
Geplant ist, dass die Stadt unter noch festzulegenden Voraussetzungen leerstehende Ladenflächen anmietet und diese für einen bestimmten Zeitraum zu ermäßigten Konditionen bzw. im Einzelfall anfangs kostenfrei an interessierte NutzerInnen weitergibt. Alternativ wird ein Mietzuschuss gewährt. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Kampagne zur gezielten Ansprache interessierter EinzelhändlerInnen. Die Einzelheiten zur Umsetzung des Konzeptes werden in einer gesonderten Richtlinie geregelt. Die Anmietung erfolgt jedoch nur, wenn der Mietpreis mindestens 30 Prozent unter ortsüblicher Miete liegt.
Budget: 25.000 €
Integriertes Innenstadtkonzept
Für die Weiterentwicklung der Innenstadt und in der Regel auch für die Einwerbung weiterer Fördermittel ist ein Integriertes Innenstadtkonzept durch ein externes Büro erforderlich. Im Haushalt sind hierfür bisher keine Mittel vorgesehen. Daher werden für die ersten Bausteine des Konzeptes zunächst 50.000 € zur Verfügung gestellt. Weitere benötigte Mittel würden dann für den Haushalt 2022 angemeldet werden.
Budget: 50.000 €
Werbung für Hildesheim und für Hildesheimer Veranstaltungen
Marketingbudget für Hildesheim Marketing zur Eröffnung des Handels und Gastronomie sowie über die nächsten Monate. Print, Sozial Media, Rundfunk etc., regionale und überregionale Werbung. Eine Abstimmung erfolgt insbesondere mit der Händlerschaft.
Budget: 100.000 €
Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt
Zur Förderung der Attraktivität der Innenstadt sind eine Vielzahl von Maßnahmen denkbar, beispielsweise bei der Beleuchtung in der Innenstadt.
Budget: 30.000 €
Die einzelnen Projekte bzw. Maßnahmen werden zum Teil gemeinsam mit der Hildesheim Marketing GmbH geplant und umgesetzt. Alle genannten Maßnahmen sind abhängig von der Entwicklung in Bezug auf die Corona-Pandemie in Bund, Land und Landkreis sowie der entsprechenden Genehmigung des Landkreises Hildesheim als zuständige Gesundheitsbehörde.
Damit die Verwaltung und Hildesheim Marketing GmbH je nach „Coronalage“ kurzfristig handlungsfähig sind, wird um eine entsprechende Rahmenbeschlussfassung durch den Rat gebeten. Die aufgeführten Positionen sind untereinander als deckungsfähig zu betrachten.
Zusätzlich ist beabsichtigt:
Gastronomie – Einbindung von Schaustellern und Foodtrucks
Um die Attraktivität der Innenstadt zu erhöhen, werden von der Stadtverwaltung festzulegende Flächen für SchaustellerInnen und Foodtrucks, bevorzugt lokale AnbieterInnen, zur Verfügung gestellt. Dabei soll es sich in erster Linie um Angebote handeln, die nicht in der Innenstadt vorhanden sind.
Außerdem ist vorgesehen, der Hildesheimer Gastronomie vorerst weiterhin die Sondernutzungsgebühren für Werbeklapptafeln, für das Aufstellen von Warenauslagen und für Außenbestuhlung zu erlassen. Dafür ist ein gesonderter Ratsbeschluss notwendig.