Starthilfe für Wiedereröffnung lokaler Unternehmen
Lokale Unternehmen können ab sofort aus städtischen Mitteln eine Starthilfe zur Wiedereröffnung in Höhe bis maximal 1.500 Euro beantragen.
Rat und Verwaltung der Stadt Hildesheim haben seit Beginn der Corona-Pandemie bereits viele Maßnahmen getroffen, um die lokale Wirtschaft zu entlasten und zu stärken. Neben der Kulanz bei der Zahlung der Gewerbesteuer, Erleichterungen bei der Gewährung von Sondernutzungen und der Stärkung des Citymanagements wurden zwei Runden des Existenzsicherungsfonds zur Unterstützung der wirtschaftlich geschädigten Betriebe in der Stadtgesellschaft aufgelegt, um das vielfältige gesellschaftliche Leben in Hildesheim auch in Zukunft zu erhalten. Während mit dem Existenzsicherungsfonds HI-Zukunft Unternehmen, Einrichtungen und Vereine, die durch die Corona-Krise unverschuldet in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, unterstützt und vor einer Insolvenz bewahrt werden sollten, wurden mit der Einrichtung des Kulturhilfsfonds Kulturschaffende in die Lage versetzt, auch während der Corona-Pandemie das gesellschaftliche Leben in der Stadt weiter mitzugestalten.
Bereits 2020 wurde dazu ein Sonderfonds zur Stärkung der heimischen Wirtschaft in Höhe von insgesamt 2 Mio. € aufgelegt. Aus diesem Topf wurden bisher insgesamt 978.000 € an hiesige Unternehmen, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie für Sportvereine ausgezahlt, sodass noch gut 1 Mio. € zur Verfügung stehen. Der Rat der Stadt Hildesheim hat am 15. März zur Verwendung dieser Mittel ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur „Revitalisierung der Hildesheimer Geschäftswelt“ beschlossen (Vorlage 21/079).
Daraus wird nun der erste Baustein mit einem Gesamtbudget von 120.000 Euro umgesetzt: Lokalen Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitenden wird auf Antrag eine Hilfe zur Wiedereröffnung in Höhe von bis zu 1.500 € gewährt. Im Antrag ist zu begründen, warum, wofür und in welcher Höhe das Geld benötigt wird. Der Geschäftsbetrieb muss im Stadtgebiet Hildesheim liegen, das Unternehmen durch Schließung des Ladenlokals vom Lockdown besonders betroffen bzw. betroffen gewesen sein. Zur Bewilligung wird eine Empfehlung der Quartierssprecherin/des -sprechers bzw. der Werbegemeinschaft „Freundliche Hildesheimer“ benötigt. Die Prüfung und Entscheidung erfolgt dann seitens der Stadt (nur Plausibilitätsprüfung).
„Wir möchten mit dieser Hilfe möglichst vielen hiesigen Unternehmen die Wiedereröffnung erleichtern, die seit Monaten unter den Folgen des Lockdowns leiden. Wir werden alles daransetzen, mit entsprechenden Rahmenbedingungen unseren Beitrag dazu zu leisten, dass auch die Betriebe bald wieder öffnen können, denen das bisher noch nicht möglich gewesen ist“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer mit Blick auf beispielsweise die Einrichtung von Schnelltest-Zentren.
Die Antragstellung ist ab sofort bis einschließlich 11. April per Mail an die jeweiligen Quartierssprecherinnen/-sprecher (siehe Antragsformular) oder bei den Freundlichen Hildesheimern, Kardinal-Bertram-Straße 1, 31134 Hildesheim möglich. Der Zeitpunkt der Antragstellung innerhalb dieses Zeitraums spielt für die Bewilligung keine Rolle. Die Richtlinie und das Antragsformular finden sich auf der Startseite der städtischen Homepage www.hildesheim.de.