Existenzsicherungsfonds HI Zukunft

Die Stadt Hildesheim stellt in der Corona-Krise für hiesige Unternehmen, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie für Sportvereine, die durch die Corona-Krise unverschuldet in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind und denen die Insolvenz droht, einen Existenzsicherungsfonds „Hi Zukunft“ zur Verfügung, der insgesamt mit 2 Mio. Euro dotiert ist. Ziel ist es, möglichst viele etablierte und bislang gesunde Betriebe mit tragfähigem Geschäftsmodell und deren Arbeitsplätze langfristig zu erhalten sowie die Attraktivität Hildesheims und seiner Stadtteile zumindest weitgehend zu bewahren.
Die erste Antragsrunde wurde am 19. April beendet. Nach Prüfung der Anträge wurden insgesamt 454.000 Euro an existenzbedrohte Betriebe ausgezahlt:
Mittel aus dem Fonds konnten in einer zweiten Runde vom 26. Mai, 12 Uhr, bis einschließlich 11. Juni, 24 Uhr, beantragt werden. Damit ist auch die Bewerbungsfrist der zweiten Runde beendet.
Dabei ging es nicht nach dem Windhundprinzip, d. h. es kam nicht auf die Reihenfolge des Eingangs der Anträge an.
Bitte beachten Sie vor Antragstellung zunächst die entsprechende
und
Die Anträge werden gesammelt, gesichtet und bepunktet und erst danach erfolgt die Auszahlung.
Die Mittel des Zukunftsfonds sind nachrangig, es ist folglich jeweils zu prüfen, ob die Existenz trotz aller derzeit zur Verfügung stehenden Hilfen (zum Beispiel Zuschüsse des Landes bzw. des Bundes, Liquiditätskredite, Kurzarbeitergeld etc.) nicht gesichert wäre. Erst wenn diese Mittel abgefragt bzw. ausgeschöpft sind und die Existenz des Unternehmens/des Vereins/der Einrichtung immer noch gefährdet ist, kann der Fonds der Stadt Hildesheim einspringen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich grundsätzlich nach dem konkreten, die Existenz sichernden Bedarf, bezogen ausschließlich auf den in Hildesheim gelegenen Geschäftsbetrieb, und beträgt maximal 40.000 Euro einmalig pro Betrieb.
Um eine zügige, möglichst objektiv gerechte Verteilung der nicht rückzahlbaren Zuschüsse sicherzustellen, wurden Wertungskriterien entwickelt. Antragsberechtigt sind alle in der Stadt Hildesheim ortsansässigen Betriebe,
a) wenn sie insgesamt weniger als 250 Arbeitnehmer/innen beschäftigen,
b) die nachweislich durch die Corona-Krise einen im Verhältnis zum bisherigen Geschäft erheblichen Schaden erlitten haben,
c) deren Existenz bedroht ist und
d) die eine positive Fortführungsprognose über den 31.12.2020 hinaus aufweisen.
Notwendig für die Antragstellung sind mindestens folgende Unterlagen:
1.) ein ausgefülltes Antragsformular,
2.) Jahresabschlüsse oder betriebswirtschaftliche Auswertungen inklusive Summen- und Saldenlisten des letzten Wirtschaftsjahres des Betriebes sowie
3.) eine ausgefüllte Liquiditätsplanung zum 31.12.2020.
Ein Muster für diese einzureichende Liquiditätsplanung finden Sie hier:
Für Fragen zum Existenzsicherungsfonds sowie zu weiteren Hilfen hat die Stadt Hildesheim für die Unternehmen der Region eine Hotline (Telefon 05121 301-5555) eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr mit städtischem Personal, von 16 bis 20 Uhr sowie sonnabends von 8 bis 13 Uhr mit Unternehmern besetzt.
Bitte beachten Sie auch die EU-Verordnung Nr. 1407/2013 bezüglich der De-minimis-Beihilfen.