Schulen
Der gesellschaftliche Auftrag der Schule Bildung, also Wissen, Fähigkeiten und Werte im Unterricht gezielt zu vermitteln, wird im Niedersächsischen Schulgesetz festgehalten. Die gesellschaftlichen Grundwerte sind durch das Grundgesetz vorgegeben. Der Besuch einer Schule ist durch die Schulpflicht vorgeschrieben. Mit dem Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Der Stichtag wurde durch eine Änderung des Schulgesetzes schrittweise vom 30.06. eines Jahres auf den 30.09. eines Jahres verlegt.
Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind verpflichtet, im Jahr vor der Einschulung an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Die Schule stellt vorab fest, ob die Sprachfördermaßnahme notwendig ist. Die Schulpflicht endet grundsätzlich zwölf Jahre nach ihrem Beginn. Alle Schulpflichtigen besuchen mindestens neun Jahre lang Schulen im Primarbereich und im Sekundarbereich I. Im Anschluss an den Schulbesuch ist die Schulpflicht im Sekundarbereich II durch den Besuch einer allgemeinbildenden oder einer berufsbildenden Schule zu erfüllen. Auszubildende erfüllen ihre Berufsschulpflicht durch den Besuch der Berufsschule.
In Hildesheim gibt es