Bebauungsplan EN 183 und Örtliche Bauvorschrift EN 183 "An der Großen Barnte"
Bebauungsplan EN 183 und Örtliche Bauvorschrift EN 183 "An der Großen Barnte"
Mit dem Aufstellungsbeschluss des Rates vom 21.12.2020 wird das Bauleitplanverfahren begonnen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Es folgt als 1. Verfahrensschritt die Unterrichtung und Erörterung, bei der die allgemeinen Ziele und Zwecke öffentlich vorgestellt werden. Damit erhält die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich frühzeitig über die Planung zu informieren und sich dazu zu äußern (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Die Planunterlagen werden vom 12.01.2021 bis 15.02.2021 öffentlich vorgestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke:
- Entwicklung eines neuen Wohngebietes zur Schaffung eines bedarfsgerechten und gebietsverträglichen Wohnungsangebotes.
- Für das Gebiet „An der Großen Barnte“ sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, um möglichst viele öffentlich geförderte und damit preiswerte Wohnungen zu schaffen. Es besteht zudem eine Bauverpflichtung von spätestens zwei Jahre nach Grundstückserwerb.
Auskünfte und Erläuterungen zu den Planunterlagen erteilt Frau Stuhlmiller (Telefon 05121-301 3047, m.stuhlmiller@stadt-hildesheim.de).