Bauaufsicht und Baugenehmigung
Bauaufsicht
Der Fachbereich 60 übt die Bauaufsicht im Stadtgebiet Hildesheim aus, dies bedeutet, er ist überwiegend mit dem Vollzug übertragener (staatlicher) Aufgaben betraut.
Neben der Beratung werden Bauvoranfragen, Bauanträge, Mitteilungen über genehmigungsfreie Bauvorhaben sowie Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans bearbeitet.
Baugenehmigung
Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen. Alle Baumaßnahmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die zuständige Stelle. Ausgenommen davon sind lediglich die Baumaßnahmen, für die der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer Genehmigung ausdrücklich ausgeschlossen hat. Diese Baumaßnahmen können z. B. nach § 60 NBauO verfahrensfrei bzw. anzeigepflichtig oder aber nach § 62 NBauO baugenehmigungsfrei aber mitteilungspflichtig sein.
Für einige Verfahren ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO durchzuführen und für Sonderbauten ein reguläres Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Notwendige Unterlagen bei Einreichung eines Bauantrages
Der Bauantrag und die Bauantragsunterlagen sind in mindestens zweifacher Ausfertigung bei der Bauaufsicht einzureichen. Eine Ausfertigung des Bauantrages verbleibt nach der Prüfung bei der Bauaufsichtsbehörde, die zweite geht mit Genehmigungsvermerk versehen an den Antragsteller zurück.
Die Erstellung der Bauvorlagen ist nur sachkundigen Personen vorbehalten. Bei diesen Entwurfsverfassern handelt es sich in der Regel nur um Architekten/Architektinnen oder Bauingenieure, die in der entsprechenden Entwurfsverfasserliste bei der Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer in Niedersachsen eingetragen sein müssen, oder aber um Handwerksmeister /Handwerksmeisterinnen des Bauhandwerks und staatlich geprüfte Bautechniker/Bautechnikerinnen der Fachrichtung Bautechnik mit Schwerpunkt Hochbau entsprechend ihrer Ausbildung und Erfahrung. Entwürfe einfacher Art, wie beispielsweise Einfriedungen, dürfen auch vom Bauherren selbst erstellt und eingereicht werden, sofern die Unterlagen fach- und sachgerecht ausgeführt sind.
Ansprechpartner in allen bauordnungsrechtlichen Fragen und im Hinblick auf Bauanträge sind die zuständigen technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Bauaufsicht:
Kontakt
Fachbereich Bauaufsicht, Umwelt und Klimaschutz
Bereich Bauaufsicht
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301 3122
Fax: 05121 301 3180