Flächennutzungsplan

Aufgaben und Wirkungen des Flächennutzungsplans
- Der Flächennutzungsplan dient in erster Linie zur Vorbereitung der Entwicklung von Bebauungsplänen (§ 8 Abs. 2 BauGB).
- Er stellt eine Bindung für die beteiligten Träger öffentlicher Belange dar (§ 7 BauGB).
- Er begründet ein Vorkaufsrecht für Wohnbauflächen (§ 24 Abs. 1 BauGB).
- Die Darstellungen des Flächennutzungsplans haben mittlerweile eine stärkere Bedeutung für die Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 3 BauGB).
- "Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darstellen." (§ 5 Abs. 1, S. 1 BauGB)
Flächennutzungsplan Hildesheim
- Die zukünftige städtebauliche Entwicklung wurde bereits weitgehend mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) im Jahr 2007 abgestimmt. Hierzu gehören Räumliche Leitbilder und Fachkonzepte zu den Entwicklungsthemen sowie Stadtteil- und Ortsentwicklungskonzepte.
- Die Begründung zum Flächennutzungsplan enthält neben Auszügen aus dem ISEK und Informationen zu den Plandarstellungen einen integrierten Umweltbericht.
- Die dem Flächennutzungsplan zugrunde liegenden Prognosen und Konzepte sind auf das Jahr 2020 ausgerichtet.
Wesentliche Entwicklungsthemen sind:
- Wohnungsbau: Potential für insgesamt ca. 3.200 neue Wohneinheiten, davon ¾ im Bereich der Innenentwicklung
- Wirtschaft und Verkehr: Darstellung des Gewerbeparks Nord mit Güterverkehrszentrum und neuem Autobahnzubringer sowie Darstellung neuer gewerblicher Bauflächen durch Innentwicklung für kleinteiliges Gewerbe/Dienstleistungen
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Bereichsleiter Stadtentwicklung |
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Fax: 05121 301-953032 |
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