Lärmaktionsplanung
Die Stadt Hildesheim ist aufgrund der EU-Richtlinie 2002/49/EG verpflichtet, Lärmkarten zu erstellen und Lärmaktionspläne zu erarbeiten. Sinn der sogenannten „EU-Umgebungslärmrichtlinie“ ist es, „schädliche Lärmbelästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ Daher wurden Untersuchungen zur bestehenden Lärmsituation angestellt, um geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verbesserung der Lebensqualität zu entwickeln.
Kontakt
Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung
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Bereichsleiter Stadtentwicklung |
Herr Dipl.-Ing. Veenhuis |
Telefon: 05121 301-3032 |
Fax: 05121 301-953032 |
E-Mail: m.veenhuis@stadt-hildesheim.de |
Markt 3 |
31134 Hildesheim |