Lärmaktionsplanung
Lärmaktionsplanung
Die Stadt Hildesheim ist aufgrund der EU-Richtlinie 2002/49/EG verpflichtet, Lärmkarten zu erstellen und Lärmaktionspläne zu erarbeiten. Sinn der sogenannten „EU-Umgebungslärmrichtlinie“ ist es, „schädliche Lärmbelästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ Daher wurden Untersuchungen zur bestehenden Lärmsituation angestellt, um geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verbesserung der Lebensqualität zu entwickeln.
Lärmkartierung
Im Rahmen der nunmehr abgeschlossenen ersten Bearbeitungsstufe erfolgte die Erarbeitung von strategischen Lärmkarten. Auf Grundlage der Baubauungs-, Straßennetz- und Geländesituation sowie der Verkehrsmengen bzw. -zusammensetzung wurden die Schallimmissionspegel des Straßenverkehrs- sowie des Industrie- und Gewerbelärms berechnet, in Schallimmissionsplänen dargestellt und hinsichtlich der Betroffenheit statistisch ausgewertet.
Die Ergebnisse werden in Schallimmissionsplänen als farblich abgestufte Isophonen in Pegelklassen von jeweils 5 dB(A)-Breite als Jahresmittelungspegel für den Gesamttag (Lden) und den Nachtzeitraum (Lnight) visualisiert.
Die Ergebnisse sind nachfolgend im Detail abrufbar:
Beim Industrie- und Gewerbelärm erfolgte die Schallimmissionskartierung für alle im Stadtgebiet befindlichen IVU-Anlagen (Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24.September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltver-schmutzungen). Die Ergebnisse sind nachfolgend im Detail abrufbar:
Die Kartierung des Eisenbahnlärms liegt in der Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes (EBA). Ergebnisse für die Eisenbahnstrecken im Ballungsraum Hildesheim liegen bisher noch nicht vor.
Die strategischen Lärmkarten können auch im Rathaus (Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung) eingesehen werden.
Lärmaktionsplan
Auf Grundlage der 2012 veröffentlichten Lärmkartierung für den Ballungsraum Hildesheim wurden Maßnahmen entwickelt, die geeignet sind die Lärmsituation in der Stadt Hildesheim zu verbessern und negative gesundheitliche Auswirkungen durch Lärm zu reduzieren. Parallel wurden die Konzepte und Ideen in einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Verwaltung, der Fraktionen im Rat und wichtigen Institutionen (u.a. Polizei, SVHI, ADAC, VCD) diskutiert.
Im Lärmaktionsplan werden wesentliche Grundlagen und Zusammenhänge der Lärmwirkungsforschung erläutert, die Betroffenheitssituation zusammenfassend dargestellt und die wesentlichen innerstädtischen Hauptkonfliktbereiche herausgearbeitet. Aktuell werden im Ballungsraum Hildesheim die gesundheitsrelevanten Schwellwerte von 65 dB(A) ganztags für ca. 7.300 Einwohner und von 55 dB(A) nachts für ca. 7.450 Einwohner überschritten. Die Betroffenheitsschwerpunkte liegen vorrangig in der zentralen Innenstadt. Hauptverursacher des Lärms ist der Straßenverkehr.
Entsprechend bilden Maßnahmen zur Vermeidung von Kfz-Verkehren, räumliche Kfz-Verkehrsverlagerung, Verstetigung des Verkehrsablaufes sowie zur Verbesserung der Fahrbahnoberflächen wesentliche Themenschwerpunkte des Lärmaktionsplanes. Die einzelnen Maßnahmen sowie wichtige Hintergründe und Rahmenbedingungen für deren Umsetzung werden im vorliegenden Berichtentwurf zum Lärmaktionsplan erläutert. Dieser kann hier eingesehen werden.
Der Planentwurf dient als Grundlage für die öffentliche Diskussion. Die Bewohner der Stadt Hildesheim sind aufgefordert Hinweise, Anregungen und Ergänzungsvorschläge zu äußern. Diese werden im weiteren Planungsprozess diskutiert und ggf. in das Maßnahmenkonzept integriert. Darüber hinaus können gerne auch kurze Statements zu den bereits im Konzept enthaltenen Maßnahmen abgegeben werden.
Weitere Informationen zum Thema sind bei
Michael Veenhuis
Telefon 05121 301 3032
m.veenhuis@stadt-hildesheim.de
erhältlich.
Bürgerbeteiligung
Am 22.04.2013 hat die erste öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema im Rathaus Hildesheim statt gefunden. Der erreichte Arbeitsstand wurde vorgestellt. Die wichtigsten Inhalte sind im Detail einzusehen in:
Im Verfahren hat die Bürgerbeteiligung vom 28.04. - 23.05. stattgefunden. Viele Bürger haben die Gelegenheit genutzt Anregungen und Vorschläge zum Lärmaktionsplan einzureichen.
Am 06.05.2014 fand im Rathaus eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, in der der Arbeitsstand sowie die vorgeschlagenen Maßnahmen und deren Auswirkungen im Hinblick auf die Reduzierung von Lärmimmissionen vorgestellt und diskutiert wurden.
Die Zusammenfassung der Erörterung ist einzusehen:
Das weitere Verfahren sieht nach Auswertung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung die abschließende Beschlussfassung zum Lärmaktionsplan durch den Rat der Stadt Hildesheim vor.
Noch bis zum 30. Juni bietet das Eisenbahn-Bundesamt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich im Beteiligungsprozess der Lärmaktionsplanung zu ihrer ganz persönlichen Lärmsituation zu äußern. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden:
www.laermaktionsplanung-schiene.de
Kontakt
Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung
|
Bereichsleiter Stadtentwicklung |
Herr Dipl.-Ing. Veenhuis |
Telefon: 05121 301-3032 |
Fax: 05121 301-953032 |
E-Mail: m.veenhuis@stadt-hildesheim.de |
Markt 3 |
31134 Hildesheim |