Lärmaktionsplan 3. Stufe
Lärmaktionsplan der 3. Stufe der Stadt Hildesheim
Die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung sind als kontinuierlicher alle fünf Jahre zu erstellender Prozess von der Europäischen Union (EU) verbindlich für die Kommunen. Sie sollen die Behandlung des Lärms in Bestandslagen erfassen und bei Konflikten vermindern.
Die Stadt Hildesheim kommt dieser Verpflichtung durch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP) der 3. Stufe nach. Dieser stellt eine Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der 2. Stufe aus dem Jahr 2014 dar.
Hintergrund der Erstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen ist die Verpflichtung aufgrund der EU-Richtlinie 2002/49/EG. Sinn dieser sogenannten „EU-Umgebungslärmrichtlinie“ ist es, „schädliche Lärmbelästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“
Lärmkartierung
Die Lärmkarten für das Straßennetz der Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen sind auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz über eine interaktive Karte abrufbar (https://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/luft_laerm_gav/euumgebungslaerm/aktuelle-kartierungsergebnisse-157342.html).
Die Schallimmissionen des Straßenverkehrs für das Erweiterungsnetz sind Bestandteil des Entwurfsberichts und können darüber hinaus einzeln abgerufen werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan
Ausgehend von der Lärmkartierung, die darstellt in welchen Bereichen es wie laut ist, wurden auf der Basis der am stärksten lärmbelasteten Abschnitte Maßnahmen entwickelt, die die Belastungen kurz- und mittelfristig mindern sollen.
Die Maßnahmen sind in ihren Auswirkungen häufig umstritten. Daher sollen sie einer breiten öffentlichen Diskussion offenstehen, bevor der Rat der Stadt entsprechende Beschlüsse fasst.
Die Information und Beteiligung wird aufgrund der aktuellen Corona-Situation mittels einer Online-Befragung durchgeführt. Es besteht auch die Möglichkeit, den Fragebogen per Hand auszufüllen. Neben dem Fragebogen können auch formlose Stellungnahmen eingereicht werden.
Die Stadt Hildesheim ruft ihre Bürger*innen auf, sich an der Befragung zu beteiligen und insbesondere Bereiche zu benennen, in denen sie sich durch Lärm gestört fühlen. Außerdem sollen mögliche Maßnahmen, die aus Sicht der Bürger*innen geeignet sind, vorgeschlagen werden. Der Lärmaktionsplan enthält für wesentliche Bereiche Hinweise und Maßnahmenvorschläge, die ebenfalls kommentiert werden sollen. Die Ergebnisse fließen in den Lärmaktionsplan ein und werden dort dokumentiert und gewürdigt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet statt im Zeitraum 21. Dezember 2020 bis 29. Januar 2021. Im gleichen Zeitraum ist auch die Online-Befragung freigeschaltet.
Nach Auswertung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wird der Lärmaktionsplan voraussichtlich im Frühjahr des Jahres 2021 den Gremien der Stadt zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Folgendermaßen können Sie auf die Inhalte des Entwurfs zum Lärmaktionsplan der 3. Stufe zugreifen und sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung einbringen:
Entwurf Lärmaktionsplan 3. Stufe der Stadt Hildesheim:
- Digital (siehe Unten)
- Analog: Im Rathaus bei Frau Gries, nach vorheriger Terminabsprache
Befragung zum Thema Lärm:
- Digital: https://www.surveymonkey.de/r/D2NRN9S
- Analog: Im Rathaus bei Frau Gries, nach vorheriger Terminabsprache
Einreichen einer Stellungnahme:
- Digital: per Mail an Frau Gries
- Postalisch: zu adressieren an Frau Gries
Anlagen/download:
Kontaktdaten:
Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung |
Verkehrsplanerin |
Frau Gries (M. Eng.) |
Telefon: 05121-301 3048 |
Fax: 05121-301 3044 |
E-Mail: v.gries@stadt-hildesheim.de |
Markt 3 |
31134 Hildesheim |