Die Grundstücke
Grundstückspreise
Der Rat der Stadt Hildesheim hat in der Sitzung vom 25. September 2017 die Grundstückspreise für das neue Stadtquartier in Hildesheim beschlossen.
Auf Grundlage der in den rechtskräftigen Bebauungsplänen HO 99 A und HO 99 B festgesetzten maximal zulässigen Ausnutzung und Bebaubarkeit der verschiedenen Baufenster innerhalb der Baufelder, der jeweiligen Lagefaktoren sowie der Nutzungsbindungen ergeben sich unterschiedliche Preiskategorien (Kategorien 1 bis 6) in einer Spanne von 150,00 Euro/m² bis 330,00 Euro/m².
Der Weg zum eigenen Grundstück (Erläuterung Vergabeverfahren)
Vermarktungsrichtlinie
Um für alle Beteiligten verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, wurde ein einheitliches, transparentes und an qualitativen Vergabekriterien orientiertes Vermarktungsverfahren am 3. Mai 2017 vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen.
Im Rahmen einer öffentlichen Auftaktveranstaltung zur Vermarktung wird die Stadt allen Interessierten das Bewerbungsverfahren erläutern. Für eine anschließende Teilnahme an dem Verfahren reicht die Abgabe einer einfachen Konzeptbewerbung mit eckpunktartigen Angaben aus.
Auf Grundlage der eingehenden Konzeptbewerbungen wird die Stadt Grundstücksoptionen vergeben. Die Vergabe soll durch eine städtische Vergabekommission vorbereitet und durchgeführt werden, die sich aus Vertretern der Politik, der Projektleitung sowie der Arbeitsbereiche Rahmenplan und Vermarktung zusammensetzt.
Damit Einzelbauherren, Baugruppen und Bauträger in Ruhe ihr Gebäude planen, ihre Gruppe vervollständigen und die Finanzierung klären können, werden Grundstücksoptionen vergeben. Bei einer Option wird ein genau definiertes Grundstück sechs Monate für Ihr Bauvorhaben frei gehalten, sofern Ihr Konzept sich nicht grundsätzlich verändert.
Die Grundstücke werden zum Festpreis verkauft, so dass sich eine Optionsvergabe nicht am Höchstgebot, sondern an folgenden, ungewichteten Kriterien orientiert:
- soziale Aspekte, z.B. Förderung der sozialen Vielfalt, demografischer Wandel, Inklusion o.ä.
- Beiträge zum kostengünstigen Bauen
- Beiträge zur Nutzungsmischung, z.B. Gewerbe, Kultur, Handel, Soziales o.ä.
- besondere gestalterische Konzepte, z.B. besondere Architektur-, Fassaden- oder Freiraumgestaltung o.ä.
- besondere Gebäude- oder Versorgungskonzepte z.B. flächen-, energie- oder ressourcensparende Konstruktionsweise o.ä.
Bei Grundstücken mit Gewerbeverpflichtung:
- Qualität des gewerblichen Konzeptes, z.B. Realisierungswahrscheinlichkeit, Anzahl und Qualität der Arbeitsplätze o.ä.