Der Verfügungsfonds
Das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ bietet für Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Gruppen oder Institutionen, die Möglichkeit, sich selbst aktiv am Prozess der „Sozialen Stadt“ zu beteiligen. Hierzu wurde der Verfügungsfonds eingerichtet, aus dem Ideen, Maßnahmen oder Aktivitäten finanziell unterstützt werden können. Auf diese Weise soll das Engagement der Akteure vor Ort kurzfristig und unbürokratisch unterstützt werden. Dafür steht jährlich ein extra Budget für die Finanzierung solcher Maßnahmen zur Verfügung. Grundlage für die Auswahl der umsetzbaren Projekte ist der „Antrag zur Förderung einer Maßnahme mit Mitteln aus dem Verfügungsfonds“.

Werden Sie aktiv!
Diese Besonderheit im Förderprogramm ermöglicht Ihnen, sich jetzt aktiv in den Prozess einzuschalten und das Leben im Quartier selbst mitzugestalten und nachhaltig zu verbessern.
Folgende Ziele werden verfolgt:
- Stärkung der Gemeinschaft und Aufbau des nachbarschaftlichen Zusammenhaltes
- Förderung des Zusammenlebens im Stadtteil durch Integration
- Wachsende Verbindung der Menschen mit ihrem Wohnumfeld
- Verbesserung des Stadtteil-Images, der Kultur- und Bildungsangebote sowie der Freizeitmöglichkeiten vor Ort
Wer kann sich beteiligen?
- Private Einzelpersonen (Bürgerinnen und Bürger)
- Gruppen
- Vereine
- sonstige lokale Institutionen
Welche Projekte können unterstützt werden?
- Projekte, welche die Zusammenarbeit unterschiedlicher Gruppen und Organisationen fördern
- Aktionen, welche die Selbsthilfe und das Bürgerengagement unterstützen und qualifizieren
- Maßnahmen, die eine erkennbare und nachhaltige Wirkung haben
- Beteiligungsaktionen, die vor allem Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Migrationshintergrund und sozial Benachteiligten helfen
- alles, was grundsätzlich den Sanierungszielen der „Sozialen Stadt“ zugutekommt und den Zielen des „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ (kurz: „ISEK“) entspricht
Beispiele für finanzierbare Projekte
- Bepflanzung und Begrünung des Stadtquartiers
- Ausstattungsgegenstände (zum Beispiel Sitzbänke, Mülleimer) und Kunst im gemeinsam nutzbaren Raum
- Spiel- oder Sportgeräte
- Verschönerungsarbeiten an Gebäuden und im Wohnumfeld, die der Allgemeinheit zugutekommen (zum Beispiel Fassadenbilder)
- Maßnahmen, die Freiflächen nutzbar machen
- Anschaffung von Bedarfsgegenständen (zum Beispiel Arbeitsgeräte)
- Öffentlichkeitsarbeit
Und so geht’s!

1. Antrag: Die Stadt Hildesheim stellt ein Antragsformular zur Verfügung. Dieses erhalten Sie auch beim Quartiersmanagement im Stadtteilbüro oder als Download auf dieser Seite! Das Ausfüllen ist nicht schwer und dauert nur wenige Minuten. Unser Quartiersmanagement berät und unterstützt Sie hier gerne. Jedes Projekt ist maximal bis 1.500 Euro förderfähig. Beim Antrag ist eine entsprechende Kostenaufstellung notwendig. Reichen Sie den fertigen Antrag einfach beim Stadtteilbüro ein.
2. Prüfung und Gewährung: Ein Vergabegremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Quartiersmanagements und der Stadtverwaltung, prüft zeitnah die Förderfähigkeit. Parallel prüft ein Nachbarschaftsgremium die Anträge und spricht eine Empfehlung aus. Jeder Antrag wird vom Vergabegremium schriftlich bestätigt oder abgelehnt. Wichtig: Sie dürfen Ihr Projekt erst nach Eingang der Bewilligung beginnen.
3. Durchführung: Nun kann Ihr Projekt gestartet und umgesetzt werden. Die Durchführung ist mit Fotos und einer schriftlichen Kurzbeschreibung zu dokumentieren. Außerdem sollte in geeigneter Form Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden. Hierzu berät und unterstützt das Quartiersmanagement ebenfalls gern.
4. Finanzierung: Die Auszahlung an die Projektträger erfolgt rückwirkend bei Vorlage der Originalrechnungen und Belege. Die Abrechnung muss innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach Abschluss des Projektes vorgenommen werden. Verwirklichen Sie Ihre Visionen! Der Verfügungsfonds macht‘s möglich!
Weitere Informationen, das Fördergebiet und Ansprechpartner zur Förderberatung können dem Informationsflyer entnommen werden.
Anträge zum Verfügungsfonds
Sanierungsplaner | Sanierungskaufmann |
Herr Köster (M.Sc.) | Herr Fink |
Telefon: 05121 301-3026 | Telefon: 05121 301-3047 |
Fax: 05121 301-953026 | Fax: 05121 301-953047 |
E-Mail: m.koester@stadt-hildesheim.de | E-Mail: m.fink@stadt-hildesheim.de |
Markt 3 | Markt 3 |
31134 Hildesheim | 31134 Hildesheim |