Private Fassaden- und Umfeldsanierungen

Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ bestehen nicht nur Fördermöglichkeiten für öffentliche Vorhaben, sondern auch für private Initiativen.
Die Stadt Hildesheim hat aufgrund zahlreicher stadtbildprägender Gebäude einen besonderen Charme und Charakter. Die historischen Entwicklungen einiger Stadtteile lassen sich trotz Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg heute noch ablesen.
Stadtbildprägende Gebäude zeichnen sich insbesondere durch den besonderen stadträumlichen Standort und regionaltypische Bauformen, -materialien und besondere Baudetails wie beispielsweise Fensterrahmen oder Außendekorationen aus. Sie prägen das Erscheinungsbild der Straßen und bilden wichtige und markante Orientierungspunkte im Stadtteil. Ihre baugestalterische Bedeutung wertet den Stadtteil erheblich auf und gibt ihm sowie seinen Bewohnerinnen und Bewohnern eine Identität. Der Erhalt dieser Gebäude ist daher von identitätsstiftender und baukultureller Bedeutung und der Stadt Hildesheim ein wichtiges Anliegen.
Ihre Möglichkeiten im „Soziale Stadt“-Gebiet
Im Rahmen der Fördermaßnahme „Soziale Stadt“ wird es nun auch für private Eigentümer die Möglichkeit geben, mit Hilfe von Fördermitteln ihre stadtbildprägenden Gebäude aufzuwerten und damit ihren Erhalt nachhaltig zu sichern. Die Bezuschussung richtet sich nach den Modalitäten der „Richtlinien der Stadt Hildesheim zur finanziellen Förderung der Herrichtung privater Hausfassaden und Hofflächen in städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen“. Die Bezuschussung privater Maßnahmen erfolgt sowohl im Interesse der Stadt, als auch der Bürgerinnen und Bürger. Sie können ihren Wohnstandort und auch die Gesamtstadt aufwerten. Das Bewusstsein für den Stadtteil kann durch diese gezielten Maßnahmen gestärkt werden. Erfolge und ein sichtbarer Wandel sind anhand mehrerer bereits umgesetzter Projekte im öffentlichen Stadtraum sichtbar. Sie verbessern das Image ihres Stadtteils und werten die Außendarstellung auf. Wir würden Sie gerne dafür gewinnen, sich ebenfalls an den positiven Veränderungen der Stadt zu beteiligen!

Gefördert werden können insbesondere folgende Maßnahmen an Gebäuden zur Herrichtung der Fassaden, soweit sie von öffentlichen Verkehrs- oder Grünflächen sichtbar sind:
- Fassadeninstandsetzung, -anstrich, -reinigung, gegebenenfalls Ergänzung historischer Baudetails
- Reparatur und Anstrich von Fenstern, Klappläden und Außentüren im Zusammenhang mit einer Fassadeninstandsetzung
- Begrünung von Fassaden
Gefördert werden können folgende Maßnahmen an Hof- und Gartenflächen:
- vorbereitende Maßnahmen wie Entrümpelung, Abbruch von Mauern und Nebenanlagen
- Schaffung oder Verbesserung von Zugängen
- Entsiegelung von Hofflächen
- Schaffung von Aufenthalts- und Spielflächen
- Reaktivierung des Bodens zur gärtnerischen Nutzung
- gärtnerische Anlage und Gestaltung von Gartenflächen (Anpflanzungen, Errichtung von Pflanzgerüsten, Pergolen), in Zusammenhang mit Entsiegelung und zur Schaffung gemeinschaftlicher Außenbereiche
- Aufwendungen für die Bereitstellung von Gartenland zur Nutzung als Mietergärten
Ausschließliche Modernisierungsmaßnahmen ohne städtebauliche Verbesserung und Arbeiten, die einer regelmäßigen Instandhaltung gleichkommen, sind nicht förderfähig.
Weitere Informationen, das Fördergebiet und Ansprechpartner zur Förderberatung können dem Informationsflyer entnommen werden.
Kontakt
Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung | ||
Sanierungsplanerin | Sanierungsplaner | Sanierungskaufmann |
Frau Heitmeyer (M. Sc.) | Herr Köster (M.Sc.) | Herr Fink |
Telefon: 05121 301-3024 | Telefon: 05121 301-3026 | Telefon: 05121 301-3047 |
Fax: 05121 301-953024 | Fax: 05121 301-953026 | Fax: 05121 301-953037 |
E-Mail: m.koester@stadt-hildesheim.de | E-Mail: m.fink@stadt-hildesheim.de | |
Markt 3 | Markt 3 | Markt 3 |
31134 Hildesheim | 31134 Hildesheim | 31134 Hildesheim |