Voruntersuchungen
Wir möchten Sie bei der Entstehung des neuen Stadtquartiers mitnehmen und Ihnen zeigen, welche Dinge zu beachten sind, bevor die eigentlichen Bauarbeiten starten können.
Die Erschließung eines neuen Baugebiets bringt viele verschiedene Anforderungen mit sich, die im Vorfeld geprüft werden müssen und schlussendlich darüber entscheiden, ob die Durchführung des Bauprojekts machbar ist. Zu diesen Anforderungen gehören zum Beispiel:
- der Umwelt- und Naturschutz
- die Archäologie
- und die Erschließung
Umwelt- und Naturschutz
Das südwestlich an den Wasserkamp angrenzende Naturschutzgebiet (NSG) „Am roten Steine“, sowie das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) „Beuster (mit Naturschutzgebiet „Am roten Steine“)“ sind bei der Planung in angemessenem Umfang zu berücksichtigen. Die Schutzgebiete zeichnen sich durch ihre gebietscharakteristischen Merkmale, wie dem in unregelmäßigen Abständen überfluteten Grünland, der Flussniederung von Innerste und Beuster mit flussbegleitenden Gehölzen, feuchten Uferstaudenfluren und einem naturnahen Weiden-Auwald aus. Damit stellen sie bereits jetzt eine hohe Freizeit- und Naherholungsqualität dar, andererseits können sie durch geeignete Maßnahmen aus der Gebietsentwicklung gestärkt und in die Freiraumentwicklung des Standortes Wasserkamp integriert werden.
Im Vorfeld wurden umfassende artenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt sowie Biotoptypen und Lebensraumtypen überprüft und aktualisiert. Die Ergebnisse werden bei der Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplans berücksichtigt. Damit sollen Verbotsbestände des Artenschutzes durch die angestrebte Planung vermieden werden.
Mit der Brutvogelkartierung wurden während der Brutsaison 2018 und 2020 die verschiedenen vorkommenden Vogelarten im zu untersuchenden Gebiet bestimmt und es wurde aufgezeigt, welche Vogelarten das Gebiet als Brutplatz nutzen oder als Nahrungsgast aufsuchen. Dies geschah anhand ihres artspezifischen Gesangs sowie ihrer optischen Merkmale – eingezeichnet wurden die Ergebnisse, sowie entsprechende Verhaltensbeobachtungen auf mitgeführten Geländekarten. Hintergrund für die Notwendigkeit dieser Maßnahme ist, dass nahezu alle Vogelarten in Deutschland mindestens „besonders geschützt“ sind, bestimmte Arten der offenen Feldflur sind in Niedersachsen allerdings auch bestandsgefährdet. Das Ergebnis der Kartierung zeigt, welche Vogelarten es in dem Untersuchungsgebiet gibt und welche Maßnahmen zum Schutz dieser erforderlich sind.
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Archäologie
Die Stadtarchäologie Hildesheim hat im Rahmen einer Vorprüfung des Wasserkamps begutachtet, inwieweit archäologische Denkmalsubstanz im Boden vorhanden ist. Mit Hilfe systematischer Suchschnitte sollten die Bodendenkmale erkannt, beurteilt und deren Umfang ermittelt werden. Zum aktuellen Stand sind die Interpretationen der Stadtarchäologen zu den Befunden und Funden erste Arbeitshypothesen, die abschließende wissenschaftliche Bearbeitung folgt in den kommenden Jahren.
Die Suchschnitte am Wasserkamp haben drei Siedlungsstellen der Menschheitsgeschichte wieder zutage gebracht. Zwei von ihnen - die „germanische Siedlung“ und das jungsteinzeitliche Erdwerk - waren bis jetzt unbekannt. Mit den aufgefundenen Resten einer mittelalterlichen Siedlung hatten die Archäologen hingegen gerechnet. Die wissenschaftliche Auswertung der Befunde und Funde kann viele neue Erkenntnisse für die Geschichte des Lebens der Menschen in der Region liefern.
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Erschließung
Die Erschließung des Gebiets für Kraftfahrzeuge soll (einschließlich der westlich des Südfriedhofes gelegenen Fläche) durch eine oder mehrere Anbindungen an die Marienburger Straße erfolgen. Die ÖPNV-Anbindung im Untersuchungsgebiet hat sich durch die Erneuerung des Busliniennetzes bereits vorteilhaft entwickelt und eine erste Voruntersuchung zu den verkehrlichen Auswirkungen einer Entwicklung des Wasserkamps wurde bereits durchgeführt.
In dieser Untersuchung wurden zwei verschiedene Szenarien analysiert: Wie verhält sich der Verkehr bei lediglich einer Anbindung an die Marienburger Straße und wie bei zwei Anbindungen. Diese zwei Szenarien wurden jeweils noch unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung des Baulands (60% oder vollständige Entwicklung der Fläche) betrachtet.


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