Behinderten- und Inklusionsbeirat
Der Beirat auf Radio tonkuhle und im Newsletter für Bürgerschaftliches Engagement
Für viele Menschen ist die Corona-Situation schwierig. Auch für Menschen mit Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen gibt es ganz neue Probleme.
Hierzu hat der Beirat einen Artikel geschrieben:
Radio Tonkuhle hat mit einigen Beirats-Mitgliedern ein Interview geführt.
Das Interview können Sie hier hören:
Sitzungstermine:
Die nächste Sitzung des Behinderten- und Inklusionsbeirates findet am Montag, 22. Februar 2021, um 17:00 Uhr als Hybrid-Sitzung statt.
Durch die aktuelle Corona-Situation ist eine Teilnahme nur mit Anmeldung möglich.
Die Wahl des Behinderten- und Inklusionsbeirats wird verschoben.
Am 20.6.20 sollte der Beirat neu gewählt werden.
Zur Zeit können nicht alle Wahlberechtigten ohne gesundheitliche Risiken an der Wahl teilnehmen. Auch einige Wohnheime sind noch geschlossen.
Damit alle an der Wahl teilnehmen können, wurde die Wahl um ein Jahr verschoben.
Geschäftsführung:
Ulrike Dammann
Stabsstelle Migration und Inklusion
Markt 1
31134 Hildesheim
Telefon 05121 / 301 - 1006
Fax 05121 / 301 - 4004
Mail u.dammann@stadt-hildesheim.de
Homepage www.Hildesheim.de
Vorsitzende des Behinderten- und Inklusionsbeirats:
Marion Tiede
Heinz-Wutkewicz-Weg 10
31139 Hildesheim
Telefon 01721790731
Mail behindertenbeirat-hildesheim@gmx.de

Foto: Teilnehmde des Selbsterfahrungsseminars. Von links Sozialdezernent Malte Spitzer, Thomas Krause, Bürgermeister Jörg Bredtschneider, Marion Tiede
Foto: Diehe
Mitnahme von E-Scootern und E-Rollis in Linienbussen des ÖPNV
Ein bundesweiter Erlass ist am 1. Juni 2017 in Kraft getreten.
In dem Erlass sind alle wesentlichen Kriterien für die Mitnahme von E-Scootern abschließend geregelt:
Die Mitnahmepflicht der Verkehrsunternehmen erstreckt sich dabei auf vierrädrige E-Scooter bis zu einer Gesamtlänge von 1,2 Metern und einem Gesamtgewicht mit aufsitzender Person von höchstens 300 Kilogramm. Außerdem muss der E-Scooter über eine zusätzliche Feststellbremse verfügen, für die Rückwärtseinfahrt in den Bus geeignet sein und bestimmte Beschleunigungskräfte aushalten. Die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme im Bus muss vom Hersteller in der Bedienungsanleitung festgestellt werden.
Die Linienbusse müssen einen ausreichend dreidimensionalen Rollstuhlplatz mit einem mindestens 28 Zentimeter überstehenden Haltebügel zum Gang hin aufweisen, um die sichere Aufstellung des E-Scooters auf dem Rollstuhlplatz zu gewährleisten.
Die Mitnahmeverpflichtung gilt für Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, die schwerbehindert mit Merkzeichen "G" sind oder den Scooter von der Krankenkasse verschrieben bekommen haben. Darüber hinaus müssen die Nutzerinnen und Nutzer bestimmte Verhaltensregeln erfüllen.
Wenn Sie den Linienverkehr in Hildesheim mit einem E-Scooter nutzen möchten, wenden Sie sich bitte vor Ihrer Fahrt an den Stadtverkehr Hildesheim GmbH. Dort können sie auch besprechen, wie Ihr E-Scooter als zugelassenes Hilfsmittel von den Busfahrerinnen und Busfahrern erkannt wird.
Ansprechpartner ist der Leiter des Fahrbetriebes Tommy Marx, Tel.: 05121 508 250 oder tommy.marx@svhi-hildesheim.de.
Erklärung des Behindertenbeirates der Stadt Hildesheim zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung
Büro für leichte Sprache
Die Hannoverschen Werkstätten übersetzen schwere Texte wie Verträge oder Anträge in eine Sprache, die gut lesbar und verständlich ist. Weitere Informationen gibt dieser Flyer:
Pressemitteilung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zur Klausurtagung des Nds. Inklusionsrates von Menschen mit Behinderungen in Papenburg

Weiterführende Links
Aktionsplan des Landes Niedersachsen zur UN-Behindertenrechtskonvention
Informationen zum Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention
Informationsblatt des Stadtverkehr Hildesheim für Menschen mit Behinderung
Der Stadtverkehr Hildesheim (SVHI) hat in einem Informationsblatt hilfreiche Tipps für Menschen mit Behinderung zusammengestellt:
