Naturdenkmale
Einzelschöpfungen der Natur, die wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Natur- oder Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit etwas Besonderes darstellen, können von der Naturschutzbehörde durch Verordnung zu Naturdenkmalen erklärt werden.

Im Stadtgebiet von Hildesheim gibt es zurzeit vierunddreißig Bäume bzw. Baumgruppen, die dem strengen Denkmalschutz durch die Naturdenkmalverordnung unterstellt sind: Beispielhaft als sehr beeindruckend sind zu nennen die Blutbuche vor der Sültequelle oder die sechs Kastanien in der Grünanlage Feldstraße. Eine genaue Auflistung können Sie der Verordnung zur Sicherung von Gehölzen in der Stadt Hildesheim entnehmen, wobei die Nummern 17 und 26 nicht mehr existieren, da sie gefällt werden mussten.
Auch zwei Findlinge sind unter Schutz gestellt. Einer davon liegt vor dem Römer- und Pelizaeus-Museum in der Dammstraße. Um und mit diesem Stein existieren zwei Sagen. Zum einen soll es sich um ein Sandkorn handeln, welches sich ein Riese aus dem Schuh geschüttet hat, wogegen andere behaupten, der Teufel habe diesen Stein auf den Martini-Kirchturm werfen wollen und ihn verfehlt. Außerdem soll auf dem Stein eine vornehme Kindesmörderin lebendig begraben und ihr Dornen, Brennnesseln und glühende Kohlen untergelegt worden sein. Die Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen in der Stadt Hildesheim - Findlinge zeigt Ihnen die Standorte auf.
Das Amphibienbiotop in Ochtersum - Naturdenkmal und FFH-Gebiet

Das Amphibienbiotop Ochtersum als eines der kleinsten Natura 2000-Gebiete in Niedersachsen und Lebensraum der europaweit geschützten Arten Gelbbauchunke und Kammmolch ist ebenfalls als Naturdenkmal ausgewiesen.
Es liegt am Fuße des Steinbergs auf einem ehemaligen Ziegeleigelände. Im Jahr 1983 wurde es als Naturdenkmal ausgewiesen. Aufgrund des Vorkommens von Gelbbauchunke und Kammmolch wurde es im Dezember 2004 als FFH-Gebiet 116 „Tongrube Ochtersum“ in die europäische Schutzgebietskulisse „Natura 2000“ aufgenommen.
Gemäß Art. 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie sind spezifische Erhaltungsmaßnahmen für Gelbbauchunke und Kammmolch festzulegen. Diese sind dem untenstehenden Maßnahmenplan zu entnehmen.
Die Gelbbauchunke kommt ausschließlich in Europa vor. An der landschaftlich reizvollen Schwelle vom Bergland zur Börde erreicht sie in Niedersachsen ihre nördlichste Verbreitungsgrenze. Deshalb trägt Hildesheim aus europaweiter Sicht eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser Art.
Im März 2018 wurde das LIFE-Projekt „BOVAR“ bewilligt. LIFE ist das Finanzierungsinstrument der europäischen Union für nachhaltige und teils grenzübergreifende Naturschutzgroßprojekte in der Natura 2000 Kulisse. LIFE „BOVAR“ hat zum Ziel, die Lebensraumbedingungen für die Amphibien des Berglands nachhaltig zu verbessern. Es hat ein Finanzvolumen von ca. 4,65 Millionen Euro und erstreckt sich über eine Laufzeit von acht Jahren. Es umfasst 35 Projektgebiete von Niedersachsen über Nordrhein-Westfalen bis in die Niederlande und wird von 14 Kooperationspartnern getragen. In diesem Rahmen werden auch die Gelbbauchunke und der Kammmolch in Hildesheim besonders gefördert.
Durch die Integration des Amphibienbiotops in das städtische Umfeld und die engen räumlichen und inhaltlichen Beziehungen zum Schulbiologiezentrum übernimmt die Stadt Hildesheim dabei landesweit die Rolle als Umweltbildungsstützpunkt. Ziel ist es, einerseits einen Beitrag zum Amphibienschutz zu leisten und gleichzeitig den europäischen Natura-2000-Gedanken sowie das globale Konzept des Erhalts der biologischen Vielfalt nachhaltig im öffentlichen Bewusstsein zu verankern. Das Konzept ruht auf vier sich gegenseitig ergänzenden Säulen:
• gezieltes Biotopmanagement in der Tongrube Ochtersum und Stärkung des
Biotopverbunds
• Bestandsstützung der regionalen Population durch Ex-situ-Aufzucht
• Wiederansiedlung des verschollenen Vorkommens im Bereich des Nationalen
Naturerbes Hildesheim-Himmelsthür
• genetische Biodiversität im Fokus der Umweltbildung am Beispiel der
Gelbbauchunke
Bei der Umsetzung dieser vier Bausteine arbeiten die untere Naturschutzbehörde der Stadt Hildesheim und das Schulbiologiezentrum Hildesheim e.V. eng zusammen.
Die Verordnung über das Naturdenkmal "Amphibien-Biotop Ochtersum" finden Sie hier.
Den Maßnahmenplan FFH-Gebiet Nr. 116 "Tongrube Ochtersum" finden sie hier.
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