Neubaugebiet „Großer Kamp“
Vermarkungsverfahren
Im Januar 2019 ist die Bewerbungsfrist für das Neubaugebiet "Großer Kamp" (Neuhof) abgelaufen. Von den 29 Baugrundstücken und 6 Erbbaurechten wurde bisher ein Großteil an die Kaufinteressentinnen und Kaufinteressenten, die sich an dem Bewerbungsverfahren beteiligt haben, vermarktet. Die erste Vermarktungsphase ist mittlerweile abgeschlossen.
Derzeit stehen noch vier Kaufgrundstücke sowie sechs Erbbaugrundstücke zur Auswahl. Die zur Auswahl stehenden Grundstücke kann der „Übersicht freie Grundstücke“ entnommen werden.
Diese Grundstücke werden nun in einem neuen Vermarktungsverfahren angeboten.
Wenn Sie Interesse an einem Grundstück im Baugebiet "Großer Kamp" haben, dann füllen Sie den beigefügten Bewerbungsvordruck unter Angabe des gewünschten Grundstücks / der gewünschten Grundstücke aus und schicken diesen unterschrieben an folgende Anschrift:
Stadt Hildesheim, Fachbereich für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, Markt 1 in 31134 Hildesheim.
Der Bewerbungsbogen muss bis zum 11.10.2020 eingegangen sein (Bewerbungsstichtag). Verspätet eingereichte Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt dann über ein Losverfahren.
Zwei Hinweise zum Verfahren:
- Die Grundstücke werden ausschließlich an Privatpersonen veräußert.
- Der Kauf-/Erbbaurechtsvertrag beinhaltet eine Bauverpflichtung sowie eine Verpflichtung zur Selbstnutzung. Darin verpflichtet sich die Käuferin bzw. der Käufer, innerhalb von 12 Monaten ab Besitzübergang des Grundstücks mit dem Bau des Wohnhauses zu beginnen und die Arbeiten spätestens innerhalb von drei Jahren abzuschließen. Weiterhin verpflichtet sich die Käuferin bzw. der Käufer, das Haus nach Fertigstellung selbst zu beziehen und für mindestens zwei Jahre selbst zu bewohnen.
Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt durch den Fachbereich für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften. Ihr Ansprechpartner ist Herr Froböse, Tel. 05121/ 301 1525, Mail: d.froboese@stadt-hildesheim.de
Informationen zu dem Baugebiet:
- Übersicht freie Grundstücke
- Bewerbungsvordruck
- „Großer Kamp“ – Ein neues Wohnbaugebiet stellt sich vor
- Verkauf städtischer Grundstücke im Neubaugebiet „Großer Kamp“ - Vergaberichtlinien
Vergaberichtlinien zur 1. Vermarktungsrunde
- Informationen gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung zur Verarbeitung von Daten im Bewerbungsverfahren für ein Grundstück im Baugebiet „Großer Kamp“
- Bebauungsplan NE 68 und örtliche Bauvorschrift „Großer Kamp“
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- Auf Glasfasertechnik können Sie bauen - Informationen für Bauherren, Telekom Deutschland GmbH
Stadt Hildesheim
Der Oberbürgermeister