Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche
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Deutsche Staatsbürger die im Ausland leben, und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen für die Teilnahme an der Bundestagswahl einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Nach einer erfolgten Aufnahme erhält die wahlberechtigte Person danach Briefwahlunterlagen durch die zuständige Gemeinde / Stadt übersandt.
Das entsprechende Antragsdokument steht hier zum als pdf. Dokument zur Verfügung.