Bekanntmachung der Stadt Hildesheim vom 13.03.2021
Bekanntmachung der Stadt Hildesheim vom 13.03.2021
Aufstellungsbeschluss
Unterrichtung & Erörterung in der Zeit vom 16.03.2021 bis 12.04.2021
Für die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB findet das am 29.05.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz PlanSiG), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 03.12.2020, Anwendung. Während der Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG werden Planunterlagen sowie die wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Informationen im Internet bereitgestellt.
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren begonnen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Es folgt als 1. Verfahrensschritt die Unterrichtung und Erörterung, bei der die allgemeinen Ziele und Zwecke öffentlich vorgestellt werden. Damit erhält die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich frühzeitig über die Planung zu informieren und sich dazu zu äußern (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen im Zeitraum der Unterrichtung und Erörterung nach Terminvereinbarung auch beim Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Hildesheim, Verwaltungsgebäude Markt 3 in 31134 Hildesheim, 4. Obergeschoss eingesehen werden.
Für diese Einsichtnahme sind die aktuellen Pandemie-Hygienevorschriften zu beachten. Einsichtnahme ist jeweils lediglich zwei Personen gestattet. Das Tragen eines Mundschutzes sowie die Einhaltung der Abstandsregeln sind erforderlich.
Auskünfte zur Planung sowie die Terminvereinbarung werden durch Frau El Bast (Tel.: 05121/301-3036, e.elbast@stadt-hildesheim.de) durchgeführt.
Bebauungsplan BA 73 „Schmiedestraße“

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
- Die Ausweisung eines Mischgebietes als Anpassung an die Entwicklung und den Bestand sowie zur nachhaltigen Sicherung einer bedarfs- und klimagerechten gebietsverträglichen gemischten Nutzungsstruktur.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
- Schalltechnisches Gutachten insbesondere zu den Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet durch Gewerbe und Straßenverkehr
Der Planbereich und die wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Informationen können ab dem 16.03.2021 auch im Internet unter www.hildesheim.de/buergerbeteiligung eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung finden Sie auch als Papieraushang im Bekanntmachungskasten am Verwaltungsgebäude Markt 2 der Stadt Hildesheim.
Stadt Hildesheim
Der Oberbürgermeister