Regelungen zur Maskenpflicht im Rathaus
Ab Montag, 4. Mai, gelten in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Hildesheim verpflichtend folgende Regelungen für Besucherinnen und Besucher:
Jede Besucherin/jeder Besucher hat zwingend beim Betreten der Dienstgebäude einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dieser ist solange zu tragen, bis das Büro/der Besprechungsraum erreicht ist, in dem der Termin stattfindet, das heißt insbesondere im Eingangsbereich, in den Fluren, in Aufenthalts-/ Wartebereichen, Fahrstühlen, Treppenhäusern, etc. Um das Gespräch für die Besucherinnen und Besucher angenehmer zu gestalten, kann die Maske abgenommen, wenn die Büro- / Besprechungssituation dies zulässt. Das bedeutet, es muss ein ausreichender Abstand von 1,5 bis 2 Metern zwischen den Gesprächspartnern gewährleistet oder ein entsprechender Spuckschutz zwischen ihnen vorhanden sein. Beim Verlassen des Dienstgebäudes ist der Mund-Nasen-Schutz bis nach draußen wieder zu tragen.
Vorsprachen sind nach wie vor nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Bürgerinnen und Bürger werden grundsätzlich gebeten, nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten davon Gebrauch zu machen. Das Rathaus bleibt mit Ausnahme des Haupteinganges Markt 2 für die Öffentlichkeit geschlossen. Dienstleistungen, die auf digitalem Weg oder telefonisch erledigt werden können, werden weiterhin angeboten. Nähere Informationen sind in den einzelnen Bereichen erhältlich, die entsprechenden Kontakte finden sich unter www.hildesheim.de.