Opferentschädigung
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Wenn Sie unverschuldet durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können Sie nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) Versorgung erhalten. Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt und umfasst im wesentlichen Heil- und Krankenbehandlung, Beschädigten- und Hinterbliebenenrente und Leistungen der Kriegsopferfürsorge.
Ein Schmerzensgeld wird nicht gezahlt. Sachschäden und Vermögensschäden werden nicht ersetzt.
- bei schriftlicher Abgabe des Antrages: Geburtsurkunde
- bei persönlicher Abgabe des Antrages: Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit (sofern nicht deutsche Staatsangehörigkeit)
- für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
- ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten)
- ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
Es fallen keine Gebühren an.