Gärtner*in im Garten- und Landschaftsbau

In deiner Ausbildung zum/zur Gärtner/in mit der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau erwirbst du alle Fertigkeiten und Kenntnisse um Grünflächen und Anlagen der Stadt Hildesheim lebens- und liebenswert zu machen. Du übernimmst in der Ausbildung verschiedenste Tätigkeiten, wie beispielsweise die Unterhaltung von Parks und Spielplätzen und erlernst den Umgang mit Werkzeugen und Maschinen.
Nach erfolgreichem Abschluss deiner Ausbildung zum/zur Gärtner/in mit der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau kannst du Aufgaben der Grünflächenpflege, des Wasserbaus und des Hochwasserschutzes übernehmen und dich dort um die Pflege und Unterhaltung der Grünflächen im Stadtgebiet zu kümmern.
Das heißt beispielsweise, dass du bei der Bepflanzung der Innenstadt mithilfst oder die Grünflächen auf Spielplatzanlagen mitgestaltest.
Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung zur/zum Gärtner/in ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte dreijährige Ausbildung. Sie gliedert sich in Praxiszeiten, Berufsschulunterricht an der Berufsschule in Hannover, sowie Lehrgänge bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und bei der DEULA in Nienburg.
Im zweiten Ausbildungsjahr erwartet dich eine Zwischenprüfung. Am Ende der Ausbildung kommt dann die Abschlussprüfung, bestehend aus einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung.
Voraussetzungen
Neben einem Haupt- oder Realschulabschluss solltest du ebenfalls
- handwerkliches Geschick
- Zuverlässigkeit, Flexibilität, Lernbereitschaft, Pünktlichkeit
- technisches Verständnis
- körperliche Leistungsfähigkeit
- Kommunikationsbereitschaft
- ein gutes Auffassungsvermögen
mitbringen.
Vergütung (Stand: 01.03.2019)
1. Ausbildungsjahr 1.018,26 Euro
2. Ausbildungsjahr 1.068,20 Euro
3. Ausbildungsjahr 1.114,02 Euro

Außerdem:
- Vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 Euro monatlich.
- Lernmittelzuschuss in Höhe von 50,00 Euro brutto pro Jahr.
- Jahressonderzahlung in Höhe von 90,00 Prozent des den Auszubildenden für November zustehenden Ausbildungsentgelts.
- Abschlussprämie als Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro bei Bestehen der Abschlussprüfung nach dem ersten Versuch.