Auftragsbekanntmachung Stadt
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Hildesheim verpflichtet, Auftragsvergaben nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung oder einer Freihändigen Vergabe zu veröffentlichen, wenn der Auftragswert einen bestimmten Wert erreicht oder überschreitet.
Rechtsgrundlagen für diese Ex-Post-Transparenz sind die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A). Demzufolge besteht die Bekanntmachungspflicht ab Auftragswerten von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer, in bestimmten Konstellationen bereits ab 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Die Stadt Hildesheim gibt die nachstehend aufgeführten Auftragsvergaben bekannt:
Auftraggeber: Stadt Hildesheim
Der Oberbürgermeister
Markt 1
31134 Hildesheim
Ausführungsort: Stadtgebiet Hildesheim

