Auftragsbekanntmachung Stadt
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Hildesheim verpflichtet, Auftragsvergaben nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung oder einer Freihändigen Vergabe / Verhandlungsvergabe zu veröffentlichen, wenn der Auftragswert einen bestimmten Wert erreicht oder überschreitet.
Rechtsgrundlagen für diese Ex-Post-Transparenz sind die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A). Demzufolge besteht die Bekanntmachungspflicht ab Auftragswerten von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Die Stadt Hildesheim gibt die nachstehend aufgeführten Auftragsvergaben bekannt:
Auftraggeber: Stadt Hildesheim
Der Oberbürgermeister
Markt 1
31134 Hildesheim
Ausführungsort: Stadtgebiet Hildesheim