Bekanntmachung
über die Ankündigung einer Einziehung von Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Hildesheim
Die Stadt Hildesheim, als Trägerin der Straßenbaulast, gibt die Ankündigung einer Einziehung der nachstehend aufgeführten und näher bezeichneten Straße bzw. Straßenteile gem. § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt, S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009 (Nds. GVBL S. 372)
bekannt.
Ankündigung einer Einziehung gem. § 8 NStrG
An der Scharlake, Str.-Nr. 00860
Es ist beabsichtigt, die in der Gemarkung Hildesheim, Flur 91, gelegene Teilfläche des Flurstücks 109/08, An der Scharlake als öffentliche Straßenfläche einzuziehen.
Dieses Vorhaben wird gemäß § 8 Abs. 2 NStrG hiermit bekanntgemacht.
Ein Lageplan der zur Einziehung vorgesehenen Fläche liegt für die Dauer von 3 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur öffentlichen Einsichtnahme im Aushang der Stadt Hildesheim, Fachbereich Tiefbau und Grün, 3. Obergeschoß, Markt 3, 31134 Hildesheim aus. Während dieser Zeit können bei der o. g. Stelle auch Anregungen oder Bedenken mündlich oder schriftlich geäußert werden.
Hildesheim, den 21.01.2019
Stadt Hildesheim
Gez. Dr. Ingo Meyer
Der Oberbürgermeister