Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 58c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (SG) haben die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2022 volljährig werden (Geburtsjahrgang 2004), zu übermitteln:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Diese Datenübermittlungen sind nach § 58c Abs. 1 SG i. V. m. § 36 Abs. 2 Bundes-
meldegesetz (BMG) nur zulässig, soweit die Betroffenen der Datenübermittlung nicht widersprochen haben.
In der Stadt Hildesheim mit Hauptwohnsitz gemeldete Einwohnerinnen und Einwohner des Geburtsjahrgangs 2004 mit deutscher Staatsangehörigkeit können daher bis zum 31.03.2021 von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
An der Information der Stadt Hildesheim, Markt 2, 31134 Hildesheim, werden entsprechend vorbereitete Erklärungen bereitgehalten. Im Internet unter www.hildesheim.de stehen die Erklärungen auch als ausfüllbares Formular bereit.
Öffnungszeiten der Information
Montag, Dienstag und Mittwoch 07:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 07:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr
Stadt Hildesheim
Der Oberbürgermeister