Bekanntmachung
- Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017
Der Rat der Stadt Hildesheim hat am 21.12.2020 den Jahresabschluss der Stadt Hildesheim für das Jahr 2017 gem. § 58 Abs. 1 Nr.10 i.V.m. § 129 Abs. 1 S. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen. Dem Oberbürgermeister wurde die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss liegt nach § 129 (2) NKomVG vom 14.01.2021 bis zum 15.01.2021 sowie vom 18.01.2021 bis zum 22.01.2021 im Fachbereich Finanzen, Markt 2, Zimmer A125 zu folgenden Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus: Montag – Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 17.30 Uhr und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine vorherige telefonische Terminabsprache erforderlich.
Für eine Terminabsprache wenden Sie sich bitte an:
- Frau Mittendorf, Tel.: 05121 301 2028
oder - Herrn Hartmann, Tel.: 05121 301 2042
Hildesheim, den 11.01.2021
Stadt Hildesheim
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
gez. Hartmann