Altlasten
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Die Begriffe Altlast, Altablagerung und Altstandort sind im Bundes-Bodenschutzgesetz und in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung definiert.
Altlast ist der Sammelbegriff für Altablagerungen und Altstandorte.
Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und Flächen, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (meist alte bzw. „wilde“ Deponien) und
Altstandorte sind stillgelegte Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, durch die schädliche Bodenverunreinigungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Flächen stillgelegter militärischer Einrichtungen zählen ebenfalls zu den Altlasten.
Alle stillgelegten Deponien und Anlagen sind zunächst altlastenverdächtige Flächen. Es muss im Einzelfall durch entsprechende – meist umfangreiche und kostenintensive – Untersuchungen geklärt werden, ob es sich bei einer Verdachtsfläche tatsächlich um eine Altlast handelt.
Diese Altlasten und altlastenverdächtige Flächen werden von der Bodenschutzbehörde der Stadt Hildesheim im Altlastenverzeichnis erfasst.
Zur Zeit sind 34 Altablagerungen bekannt und näher untersucht und circa 1.300 Verdachtsflächen im Altlastenkataster erfasst.
Das Umweltinformationssystem des Niedersächsischen Umweltministeriums hat mit einer Umweltkarte die "Altablagerungen" in Niedersachsen veröfentlicht. Damit können Sie sich einen groben Überblick über die auch im Bereich der Stadt Hildesheim vorhandenen Altablagerungen verschaffen.
Bei Interesse erteilt die Stadt Hildesheim Auskunft aus ihrem Altlastenverzeichnis. Sie kann nicht erteilt werden, wenn dem Interesse der Schutz öffentlicher oder privater Belange entgegen steht. Anfragen können mit dem u.a. Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis an die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Hildesheim gestellt werden. Die Auskunft ist kostenpflichtig.