Gewerbe-An-, -Ab- und -Ummeldung
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Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung muss der selbständige Betrieb eines stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde angezeigt werden. Dies gilt auch, wenn
- der Betrieb verlegt wird,
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
- der Betrieb aufgegeben wird.
Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Anzeigepflichtig unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Formulare (siehe unter „Formulare“) ist
- die Person des Gewerbetreibenden (Einzelfirma)
- die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter bei Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG)
- der/die Geschäftsführer/in(nen) bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG).
Die Anzeigepflicht entsteht mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit. Verstöße gegen die Anzeigepflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Für die An-, Ab- und Ummeldung von Gewerbebetrieben nach der Gewerbeordnung können keine Termine gebucht werden. Die Meldungen nebst erforderlichen Unterlagen müssen schriftlich eingereicht werden. Eine persönliche An-, Ab- oder Ummeldung im Stadtbüro ist nicht möglich. Die entsprechende Gewerbeanzeige erhalten Sie neben dem Gebührenbescheid auf dem Postweg zurück.
Weitere Informationen
Öffnungszeiten des Stadtbüros (Nur mit Terminreservierung): | |
Montag und Dienstag | 7:30 - 15:00 Uhr |
Mittwoch | 7:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 7:30 - 18:00 Uhr |
Freitag | 7:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | 9:00 - 12:00 Uhr |
Bitte sehen Sie von Terminanfragen per Mail ab. Für eine Terminreservierung nutzen Sie bitte vorzugsweise die Online-Terminreservierung unter https://www.hildesheim.de/termin. Hier können Sie sich einen individuellen Termin für Ihr Anliegen buchen.
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Wir sind derzeit bemüht, den durch die Corona-Krise entstandenen Rückstand abzuarbeiten. Aufgrund des hohen Aufkommens an Telefonaten kann es daher vereinzelt zu Problemen in der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Wir bitten dieses zu entschuldigen und weisen darauf hin, dass eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung nicht möglich ist. |
Aktuelle Wartezeit im Stadtbüro |
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- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses,
- Erlaubnis bzw. Handwerkskarte, sofern für das ausgeübte Gewerbe erforderlich,
- ggf. Nachweis der Handelsregistereintragung,
- ggf. Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft (Antragstellung erfolgt im Stadtbüro),
- die Verwaltungsgebühr und
- das vorgeschriebene Formblatt.
Gewerbeanmeldung: 33,75 Euro
Gewerbeummeldung: 22,50 Euro
Gewerbeabmeldung: 22,50 Euro
Formulare | |
Gewerbeabmeldung |
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Gewerbean-, -ab- und -ummeldung; Beiblatt |
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