Sterbeurkunde
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Auskünfte über die notwendigen Unterlagen erteilt die zuständige Stelle. In der Regel wird von den Angehörigen ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt.
Die für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen und die Todesbescheinigung sind der zuständigen Stelle vorzulegen.
Die Gebühren betragen für die erste Urkunde (auch Internationale Urkunde) 10,00 Euro; jede weitere - zum gleichen Zeitpunkt beantragte Urkunde - 5,00 Euro. (ggf. zzgl. Portokosten)
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