Werker*in im Gartenbau
In deiner Ausbildung zum/zur Werker/in im Gartenbau erwirbst du Fertigkeiten und Kenntnisse um Grünflächen und Anlagen der Stadt Hildesheim lebens- und liebenswert zu machen. Während deiner Praxiszeit wirst du verschiedene Tätigkeiten wie beispielsweise das Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen oder auch das Ausführen von Erdarbeiten übernehmen.
Nach erfolgreichem Abschluss deiner Ausbildung zum/zur Werker/in im Gartenbau kannst du Aufgaben der Grünflächenpflege, des Wasserbaus und des Hochwasserschutzes übernehmen und dich dort um die Pflege und Unterhaltung der Grünflächen im Stadtgebiet kümmern.
Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung zur/zum Werker/in im Gartenbau ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte dreijährige Ausbildung. Sie gliedert sich in Praxiszeiten, Berufsschulunterricht sowie Lehrgänge an überbetrieblichen Standorten. Beginn der Ausbildung ist jeweils zum 1. März und 1. Dezember des Jahres.
Im zweiten Ausbildungsjahr erwartet dich eine Zwischenprüfung. Am Ende der Ausbildung kommt dann die Abschlussprüfung, bestehend aus einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung.
Voraussetzungen
Ein Schulabschluss wird nicht benötigt, allerdings solltest du
- die Feststellung der Agentur für Arbeit, dass du für die Werkerausbildung in Frage kommst
- handwerkliches Geschick
- Zuverlässigkeit, Flexibilität, Lernbereitschaft, Pünktlichkeit
- technisches Verständnis
- körperliche Leistungsfähigkeit
- Kommunikationsbereitschaft
mitbringen.
Vergütung (Stand: 01.03.2019)
1. Ausbildungsjahr 1.018,26 Euro
2. Ausbildungsjahr 1.068,20 Euro
3. Ausbildungsjahr 1.114,02 Euro
Außerdem:
- Vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 Euro monatlich.
- Lernmittelzuschuss in Höhe von 50,00 Euro brutto pro Jahr.
- Jahressonderzahlung in Höhe von 90,00 Prozent des den Auszubildenden für November zustehenden Ausbildungsentgelts.
- Abschlussprämie als Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro bei Bestehen der Abschlussprüfung nach dem ersten Versuch.