Landtagswahl 2017
Link zur Wahl-App "Wahlportal"
Die App steht sowohl für iPhones, iPads (Apple iOS), als auch für Android, Windows 8, Firefox OS o.a. Systeme in den jeweiligen Stores zum Download zur Verfügung.
Wahlportal - Die Wahlinformations-App
Die Wahl-App-Seite der Stadt Hildesheim ist - auch ohne die App Wahlportal - im Internet direkt zu erreichen über:
Wahl-App - Stadt Hildesheim
Endergebnis - LTW 2017 - Stadt Hildesheim - Erststimmen
Endergebnis - LTW 2017 - Stadt Hildesheim - Zweitstimmen
Der Kreis Hildesheim (inkl. der Stadt Hildesheim) ist auch über einen normalen Internetbrowser zu erreichen:
Wahl-App - Landkreis Hildesheim
Informationen zur Landtagswahl 2017
Am Sonntag, dem 15. Oktober 2017, wird der 18. Niedersächsische Landtag in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für eine Amtszeit von 5 Jahren neu gewählt.
Gewählt wird in einer Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Nach dem Mehrheitswahlrecht ist die Person gewählt, die in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält. Nach dem Verhältniswahlrecht werden Sitze nach dem Anteil der Stimmen vergeben, die auf Landeslisten der aufgestellten Parteien oder Wählergruppen entfallen (Zweitstimmen). Durch die Kombination der beiden unterschiedlichen Wahlrechtssysteme wird erreicht, dass die Hälfte der Abgeordneten aus direkter Wahl und die andere Hälfte nach dem Verhältniswahlrecht in den Bundestag einziehen. Es gilt die Fünf-Prozent-Klausel.
Wer ist wahlberechtigt?
Grundsätzlich wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am 15. Oktober 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Zur Teilnahme an der Wahl in der Stadt Hildesheim weist der Fachdienst Stadtbüro / Wahlen (Wahlamt) auf folgendes hin:
Die Eintragung im Wählerverzeichnis ist Grundlage für die Wahlteilnahme.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am 03. September (42.Tag vor der Wahl) in der Stadt Hildesheim mit Hauptwohnung gemeldet und am Wahltag 15. Oktober mindestens 18 Jahre alt sind. Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung mit genauen Informationen zu ihrem Wahllokal. Dort können Sie am Wahlsonntag von 8 Uhr bis 18.00 Uhr wählen gehen. Ist ihr Wahllokal barrierefrei, so ist dieses durch das Rollstuhlfahrersymbol auf der Benachrichtigung kenntlich gemacht.
Die Benachrichtigungen werden bis zum 23. September zugestellt. Sollten Sie die Benachrichtigung bis zum 23. September nicht erhalten haben, fragen Sie bitte im Wahlamt nach, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Zuzug nach Hildesheim
Wer im Zeitraum vom 04. September 2017 bis 15. Oktober 2017 aus einer anderen Gemeinde Niedersachsens zuzieht, muss für die Teilnahme an der Wahl Briefwahlunterlagen bei seiner/ihrer Gemeinde beantragen, von der Er/Sie fortgezogen sind.
Umzug innerhalb der Stadt Hildesheim
Bei Ummeldungen innerhalb der Stadt Hildesheim nach dem 03.09.2017 erfolgt keine Veränderung im Wählerverzeichnis. Sie wählen in dem auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenem Wahllokal, oder, wenn ein Aufsuchen des Wahllokales im alten Wahlbezirk nicht möglich ist, durch Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen werden auf entsprechenden schriftlichen Antrag übersandt.
Was passiert wenn ich am Wahltag gehindert bin mein Wahllokal aufzusuchen?
In diesem Fall beantragen Sie bitte Briefwahlunterlagen. Der hierzu benötigte Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Diesen bitte ausfüllen, persönlich unterschreiben und ausreichend frankiert an die Stadt Hildesheim senden.
Ein Antrag per Fax unter 05121/301952775 ist ebenfalls möglich.
Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Denken Sie bitte daran, sofern Sie einen Versand der Unterlagen an eine andere als ihre Heimatadresse wünschen an die genaue Angabe der Aufenthaltsanschrift.
Die Unterlagen werden ihnen zugeschickt.
In der Zeit vom 27.09.2017 bis 13.10.2017 können Sie auch bereits persönlich im Wahlamt wählen oder sich ihre Briefwahlunterlagen abholen. (Bitte Personalausweis mitbringen!)
Es ist zu beachten, dass die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an andere Personen nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich ist. Beachten Sie bitte dazu die Hinweise auf ihrer Wahlbenachrichtigung.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Wahlamt, Hannoversche Straße 6 A, 31134 Hildesheim sind:
Montag-Mittwoch 8.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr
Letzter Ausgabetag ist
am Freitag 13.10.2017. 8.00 bis 13.00 Uhr
Danach ist eine Antragstellung auf Briefwahl nur noch in besonderen Fällen bis 15.00 Uhr des Wahltages möglich.
Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?
Für die Wahlergebnisermittlung können nur die Wahlbriefe berücksichtigt werden, die am Wahltag, 18.00 Uhr, bei der Kreiswahlleitung Landkreis Hildesheim, Bischof-Janssen-Straße 31, vorliegen. Die Wahlbriefe sollten deshalb so früh wie möglich, spätestens am Donnerstag vor der Wahl zur Post gegeben werden.
Sie können auch direkt bei der Kreiswahlleitung abgegeben werden.
Welche Kosten fallen für den Briefwähler an?
Durch den Briefwähler sind nur die Kosten für eine Übersendung des Briefwahlantrages zu tragen. Der Versand der Briefwahlunterlagen sowie die Rücksendung der „roten Wahlbriefe“ sind für den Briefwähler innerhalb Deutschlands kostenfrei.
Für weitere Fragen und Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Stadtbüro / Wahlen unter den Telefonnummer 05121/ 301-2774 oder 2775 oder per E-Mail über statistik-wahlen@stadt-hildesheim.de gern zur Verfügung.