Kommunalwahlen am 12. September 2021
Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Verordnung vom 31. Oktober 2020 den Wahltag für die kommunalen allgemeinen Neuwahlen und allgemeinen Direktwahlen auf Sonntag, den 12. September 2021 festgelegt.
Hier werden - soweit sich aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz oder dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz nichts anderes ergibt - die Abgeordneten der kommunalen Vertretungen: Kreistag, Stadtrat und die Ortsräte gewählt. Zeitgleich finden die Wahlen zu den Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten, Landräte und Oberbürgermeister oder Bürgermeister statt.
Zur Information der Wahlvorschlagsträger nachfolgend als Download die Informationen der Landeswahlleitung für Wahlvorschlagsträger.