Parteien, die nicht unter Nummer 1 der folgenden Bekanntmachung aufgeführt
sind und an der Kommunalwahl am 12.09.2021 teilnehmen wollen, werden
zur Wahlanzeige aufgefordert.
Kommunalwahlen am 12. September 2021
Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Verordnung vom 31. Oktober 2020
den Wahltag für die kommunalen allgemeinen Neuwahlen und allgemeinen Direktwahlen auf Sonntag, den 12. September 2021 festgelegt.
Hier werden soweit sich aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz oder dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz nichts anderes ergibt die Abgeordneten der kommunalen Vertretungen Kreistag, Stadtrat und die Ortsräte gewählt. Zeitgleich finden die Wahlen zu den Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten, Landräte und Oberbürgermeister oder Bürgermeister statt.
Zur Information der Wahlvorschlagsträger an dieser Stelle zum Download die Informationen der Landeswahlleitung für Wahlvorschlagsträger.
Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Verordnung vom 31. Oktober 2020 den Wahltag für die kommunalen allgemeinen Neuwahlen und allgemeinen Direktwahlen auf Sonntag, den 12. September 2021 festgelegt.