Säumnisgebühr
Wird die Leihfrist überschritten, so ist mit dem ersten Tag der Fälligkeit eine Säumnisgebühr fällig. Pro Woche und pro Medium entsteht eine Gebühr von 1,10 € (unter 18 Jahren 0,10 €).
Nach Überschreitung der Leihfrist um mehr als vier Wochen erhalten Sie ein Mahnschreiben. Für dieses ist zusätzlich zu den Säumnisgebühren eine Gebühr von 5,50 € zu zahlen.