Anerkennung ausländischer Ehescheidungen für den dt. Rechtsbereich
Sie möchten eine Ehescheidung im Ausland im deutschen Rechtsbereich anerkennen lassen?
In verschiedenen Fällen ist es notwendig, dass die im Ausland ausgesprochene Ehescheidung oder Aufhebung (z.B. bei Wiederverheiratung, Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses usw.) auch in Deutschland wirksam ist.
In diesen Fällen muss ein Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung für den deutschen Rechtsbereich gestellt werden. Der Antrag ist beim Standesamt Ihres Wohnsitzes zu stellen und wird der zuständigen Stelle (dem Oberlandesgericht Celle) zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Bei den sogenannten Heimatstaatenentscheidungen entscheidet der Standesbeamte selbst über den Antrag. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 bis 6 Wochen.
Wir empfehlen daher, bei im Ausland erfolgter Ehescheidung, sich rechtzeitig um eine evtl. erforderliche Anerkennung zu bemühen.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Kontakt
Stadt Hildesheim
Standesamt
Markt 1
31134 Hildesheim
Ansprechpartner/-in:
Herr M. Gue 05121 301-2710
Frau K. Niemeyer 05121 301-2703
E-Mail: standesamt@stadt-hildesheim.de
Sprechzeiten
Montag bis Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr | |
zusätzlich Donnerstag | 15:00 bis 17:30 Uhr |
Freitags ist der Bereich nur für die Durchführung der Eheschließungen geöffnet.