Schulkindergärten
Zurückgestellte schulpflichtige Kinder können verpflichtet werden, einen Schulkindergarten zu besuchen. Die Schulkindergärten haben die Aufgabe, die Kinder durch besondere pädagogische Maßnahmen individuell bis zur Schulreife zu fördern. Der Besuch des Schulkindergartens richtet sich nach dem zuständigen Schulbezirk. Besteht in dem Schulbezirk kein Schulkindergarten, so wird das Kind durch den zuständigen Schulleiter an einen nahegelegenen Schulkindergarten überwiesen.
Schulkindergärten bestehen an folgenden Hildesheimer Grundschulen:
Grundschule Didrik-Pining
Grundschule Hohnsen
Grundschule Alter Markt
Grundschule Moritzberg
Ganztagsgrundschule Nord
Ganztagsgrundschule Drispenstedt