FFH-Gebiete
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Herr G. Madsack | 05121 301-3166 | umwelt@Stadt-Hildesheim.de | ![]() |
Einen wichtigen Meilenstein zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Europa setzte die Europäische Gemeinschaft im Mai 1992 mit der Verabschiedung der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie (92/43/EWG), mit der sich die Mitgliedsstaaten unter anderem dazu verpflichteten, das Natura 2000-Schutzgebiets-Netzwerk aufzubauen.
Zentrale Bestimmung der FFH-Richtlinie ist:
Jeder Mitgliedstaat muss Gebiete benennen, erhalten und gegebenenfalls entwickeln, die für gefährdete Lebensräume und Arten wichtig sind.
Für den Bereich der Stadt Hildesheim sind folgende Gebiete gemeldet worden:
- FFH-Gebiet 115: „Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg“ :
- FFH-Gebiet 116: „Tongrube Ochtersum“ :
- FFH-Gebiet 341: „Mausohr-Wochenstubengebiet im Hildesheimer Bergland" :
- FFH-Gebiet 382: Beuster mit NSG „Am roten Steine“ :
Hier finden Sie eine Übersichtskarte (PDF) zur Lage der FFH-Gebiete im Stadtgebiet Hildesheim.