Lebenslagen
Ich möchte für mein im Ausland geborenes Kind eine deutsche Geburtsurkunde
Eine generelle Pflicht zur Beurkundung einer Geburt im Ausland besteht nicht. Auch eine ordnungsgemäße ausländische Geburtsurkunde (ggf. mit Überbeglaubigung und Übersetzung) beweist die Tatsache der Geburt.
Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag im Geburtsregister beurkundet werden, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
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